Wildschadenanmeldung: Gemeinde Mainhardt

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Frühling im Mainhardter Wald
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Wildschadenanmeldung

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Vermeidung und Minimierung von Wildschaden

Mit Beginn des neuen Jagdjahres wurden die Jagdreviere der Jagdgenossenschaft Mainhardt neu verpachtet. In diesem Zusammenhang nimmt das Thema Wildschaden immer einen besonderen Stellenwert ein. Von den Pächtern wurden deshalb auch Regeln zur Wildschadensverhütung für land- und forst-wirtschaftliche Grundstücke aufgestellt. Diesem „Mainhardter Modell 3“ wurde vom Jagdausschuss zugestimmt.

Zur Vermeidung und Minimierung von Wildschäden erbringen die Pächter unter Berücksichtigung des „Mainhardter Modell 3“ Arbeitsleistungen von bis zu 115 Stunden/Jagdbogen/Jagdjahr. Diese unbaren Leistungen werden mit 10 €/Stunde bewertet.

Das Mainhardt Modell 3 hat folgenden Wortlaut:

An landwirtschaftlichen Grundstücken:

  1. Keine Maiskolben oder größere Mengen von Maiskörnern unterpflügen, vor allem, wenn Winterfrucht in der Saatfolge nachfolgt
  2. In Gebieten mit Schwarzwildvorkommen kein gemähtes Gras auf der Wiese verrotten lassen
  3. Bei Viehweiden nach dem Abweiden im Herbst die Kuhfladen einebnen
  4. Frische Grasnarbenschäden werden in vertretbarem Umfang umgehend durch den Pächter eingeebnet.
  5. Eingeebnete Wiesen mit Schwarzwild-Schäden durch 90%-igen Schwefel-dünger schützen.
  6. Wiesen in Waldrandlage mit Buchen- und Eichenbeständen bei starker Eichelmast mit Schwader reinigen.
  7. Rechtzeitige Absprachen und Planung vor der Maissaat
  8. Pflicht zur rechtzeitigen Benachrichtigung der Bewirtschafter an den Jagdpächter vor dem ersten Mähen der Wiesen zum Schutz der Rehkitze (§ 17 Tierschutzgesetz).

Unabhängig davon gilt für das gesamte Gemeindegebiet:

Wildschäden müssen bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt, innerhalb einer Woche gemeldet werden. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden (§ 57 JWMG). Wir bitten Sie hierzu, das Formular Wildschadenanmeldung zu verwenden.

Wildschadenanmeldung

Das Formular Bescheinigung über die Anmeldung von Wildschaden (PDF-Datei)können Sie als pdf-Datei herunterladen.