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Gemeinde Mainhardt (Druckversion)

Bebauungsplan nach § 13a BauGB und örtliche Bauvorschriften „Heilbronner Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Mainhardt hat am 27.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Heilbronner Straße“ beschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans nach § 13a BauGB
und örtliche Bauvorschriften "Heilbronner Straße" können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. §12 BauGB kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden.
Der Plan kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden
Die Begründung können Sie hier (PDF-Datei) einsehen, die Anlage der Begründung können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Das Protokoll zur artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehung kann hier (PDF-Datei)eingesehen werden.
Die artenschutzrechtliche Prüfung zu Fledermäusen kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden.
Die Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters in Mainhardt kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden.
Die schalltechnische Immissionsprognose zur Vorplanung kann hier (PDF-Datei)eingesehen werden.
Die verkehrstechnische Untersuchung einer Einmündung an der B14 in Mainhardt können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
 

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes

"Gewerbegebiet Äußerer Eichwald – Erweiterung Ost" in Mainhardt

Der Gemeinderat Mainhardt hat am 23.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Äußerer Eichwald – Erweiterung Ost" in Mainhardt einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung vom 23.11.2022, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

                                            der Kartenausschnitt kann hier (PDF-Datei)eingesehen werden

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung und Textteil

vom                                        12.12.2022
bis einschließlich                   20.01.2023

im Rathaus öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zu diesem Bebauungsplan sind verfügbar:

  • Untersuchung zur Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch.
    Die wesentlichen Inhalte sind:
    In der Eingriffsregelung wurden die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume, Boden, Wasser, Fläche, Klima, Luft hinsichtlich ihres Bestandes untersucht und die Auswirkungen des Eingriffs auf diese Schutzgüter ermittelt. Die untersuchten Schutzgüter Mensch sowie Kultur- und Sachgüter sind nicht Gegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.

Besondere Auswirkungen hat das Vorhaben auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Um diese zu mindern und auszugleichen werden Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich im Bebauungsplan und durch externe Maßnahmen festgesetzt.

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
    In der saP wurde das Vorkommen des Falters ‚Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling‘ untersucht. Im Zuge des faunistischen Gutachtens wurden zwei Begehungen während der Flugzeit des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings durchgeführt (12.Juli und 21. Juli 2022). Es konnte dabei kein Dunkler-Wiesenknopfameisenbläuling vorgefunden werden.

Dem Bebauungsplan ist ein Umweltbericht mit umweltbezogenen Informationen beigefügt. Die wesentlichen Inhalte sind:

  • Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung)
  • Zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen
  • Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten
  • Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser (Wasserschutzgebiet „Riegenhof“), Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen.

Während dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Mainhardt und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

gez. Komor
Bürgermeister

Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie kann es sein, dass das Rathaus nur eingeschränkt frei zugänglich ist. Bitte informieren Sie sich vorab über die aktuelle Situation und beachten Sie die entsprechenden Hygienevorschriften und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin

http://www.mainhardt.de//rathaus-buergerservice-gemeinderat/bauen-werte/oeffentliche-auslegungen