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Gemeinde Mainhardt (Druckversion)

Ergebnisse der Trinkwasserproben

Die Trinkwasserproben wurden vom Landratsamt Schwäbisch Hall – Gesundheitsamt festgelegten Umfang und Anzahl, entsprechend der Trinkwasserverordnung -TrinkwV 2023 (Fassung vom 24.Juni 2023) von der SGS Analytics Germany GmbH in Augsburg, an verschiedenen Terminen untersucht.

Eine Überschreitung der festgelegten Grenzwerte wurden bei den Untersuchungsergebnissen nicht festgestellt; insbesondere ergaben sich bei den mikrobiologischen Untersuchungen keine Beanstandungen.

Dem von der Gemeinde abgegebenen Trinkwasser wird in der Trinkwasseraufbereitungsanlage Hohenstraßen Chlordioxid zur Desinfizierung zugesetzt. Die Trinkwasserprobenentnahmen erfolgten jeweils nach der Desinfizierung.

Die Ortschaften Bubenorbis und Hütten (ausgenommen Ziegelbronn) werden vom Zweckverband Biberwasserversorgungsgruppe in Michelfeld mit Trinkwasser versorgt. Die Beprobung des Trinkwassers erfolgte im Wasserturm Bubenorbis und wurde vom Labor AGROLAB GmbH in Stuttgart untersucht. Auch diesem Wasser wird zur Desinfizierung Chlordioxid beigemischt.

Mit der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 17.07.2013) wurden die Härtebereiche für Trinkwasser festgelegt. Anstatt der früher geltenden 4 Härtebereiche erfolgt die Einteilung nur noch in folgende 3 Härtebereiche:

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 mmol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° deutscher Härte)
  • Härtebereich mittel: zwischen 1,5 und 2,5 mmol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 – 14° deutscher Härte)
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 mmol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° deutscher Härte)

Im gesamten Gemeindegebiet gilt der Härtebereich hart.
Der Wasserhärtebereich wird gemäß § 9 Abs. 1 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz hiermit bekannt gegeben.
Die Untersuchungsergebnisse werden gemäß § 26 Abs. 2 TrinkwV 2023 in der Fassung vom 24.Juni 2023 nachstehend bekannt gegeben.
Die Wasserabnehmer werden hiervon unterrichtet.

Untersuchungsergebnisse

Die Untersuchungsergebnisse werden gemäß § 21 Abs. 1 TrinkwV 2001 in der Fassung vom 24.06.2023 nachstehend bekannt gegeben. Die Wasserabnehmer werden hiervon unterrichtet.

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