Hauptbereich
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am
Mittwoch, 27. September 2023, um 17:00 Uhr,
im Bürgerhaus Bubenorbis statt.
Vorgesehen ist folgende
Tagesordnung
1. | Bekanntgaben |
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2. | Anfragen und Anregungen des Gemeinderats |
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3. | Einwohnerfragestunde |
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4. | Jahresabschluss der Energieversorgung Mainhardt Wüstenrot Verwaltungs-GmbH und der Energieversorgung Mainhardt Wüstenrot GmbH + Co. KG für das Geschäftsjahr 2022 |
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5. | Dorfplatz Bubenorbis |
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6. | Bebauungsplan "Bubenorbiser Feld" |
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7. | Gemeinsamer Gutachterausschuss "Limpurger Land - Bühlertal" |
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8. | Erschließung Nahwärme Schlössle |
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9. | Bausachen |
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10. | Verschiedenes |
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Zu dieser Sitzung wird eingeladen.
Bekanntmachung Umlegung "Zollstraße"
Die Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Beschlusses der vereinfachten Umlegung “ Zollstraße “ kann hier (PDF-Datei)eingesehen werden.
Flurbereinigung Mainhardt-Geißelhardt
Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung
(Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz)
vom 05.09.2023 kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden.
Bodenwertkarten
Blatt1 (PDF-Datei)
Blatt 2 (PDF-Datei)
Blatt 3 (PDF-Datei)
Blatt 4 (PDF-Datei)
Blatt 5 (PDF-Datei)
Blatt 6 (PDF-Datei)
Blatt 7 (PDF-Datei)
Blatt 8 (PDF-Datei)
Blatt 9 (PDF-Datei)
Bebauungsplan nach § 13a BauGB und örtliche Bauvorschriften „Heilbronner Straße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Mainhardt hat am 27.07.2022 die Aufstellung des
Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Heilbronner Straße“ beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Mainhardt
Den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Mainhardt können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Jahresabschluss 2022 Eigenbetrieb Wasserversorgung Mainhardt
Den Jahresabschluss 2022 Eigenbetrieb Wasserversorgung Mainhardt können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Kindergartengebühren ab 01.09.2023
Die Kindergartengebühren ab 01.09.2023 können Sie hier (PDF-Datei) (PDF-Datei) einsehen.
Kriterienkatalog zur Standortsuche Freiflächenphotovoltaik Mainhardt liegt öffentlich aus
Die Gemeinde Mainhardt beabsichtigt in ihrem Gebiet Freiflächenphotovoltaikanlagen zuzulassen. Damit nicht jede Projektanfrage immer wieder grundsätzlich hinsichtlich der Situation und des Standortes neu grundlegend diskutiert und entschieden werden muss, hat der Gemeinderat beschlossen, Kriterien festzulegen, die seine Entscheidungsfindung unterstützen sollen.
In der Sitzung des Gemeinderats am 28.06.2023 wurde der zusammen mit dem Kreisplanungsamt erarbeitete Kriterienkatalog zur Standortsuche Freiflächenphotovoltaik Mainhardt verabschiedet. Darin enthalten sind unter anderem kommunale Kriterien, die individuell die für Mainhardt ortstypischen Besonderheiten berücksichtigen sollen. Hier wurden Kriterien definiert, die eine Standortentscheidung weiter konkretisieren und die Planungshoheit der Gemeinde ausformen. Außerdem sollen diese Themenbereiche hinzugezogen werden, um ein sachgerechte Entscheidung bei der Standortfrage treffen zu können.
Bei der Festlegung vor allem der kommunalen Kriterien war es dem Gemeinderat wichtig, die Bürgerinnen und Bürger mit einzubeziehen. Zu diesem Zweck wird der Kriterienkatalog öffentlich ausgelegt und so jedem die Möglichkeit gegeben, Anregungen vorzubringen.
Der Kriterienkatalog zur Standortsuche Freiflächenphotovoltaik Mainhardt liegt bis zum 31.08.2023 im Foyer des Rathauses öffentlich aus. Ihre Anregungen hierzu nimmt die Gemeindeverwaltung unter rathaus@mainhardt.de gerne entgegen.
Der Kriterienkatalog kann auch hier (PDF-Datei)eingesehen werden
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am
Mittwoch, 26. Juli 2023, um 17:00 Uhr,
im Bürgerhaus in Mainhardt statt.
Vorgesehen ist folgende Tagesordnung
1. | Bekanntgaben |
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2. | Anfragen und Anregungen des Gemeinderats |
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3. | Einwohnerfragestunde |
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4. | Vorhabenbezogener Bebauungsplans "Heilbronner Straße" in Mainhardt |
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5. | Bericht der AWO über die Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und Ganztagesbetreuung an der Helmut-Rau-Schule |
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6. | Ersatzbeschaffung Seniorenbus |
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7. | Jahresabschluss Wasserversorgung 2022 |
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8. | Feststellung Jahresrechnung 2022 |
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9. | Finanzzwischenbericht 2023 |
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10. | Anpassung der Elternbeiträge in Kindertagesstätten 2023/2024 |
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11. | Erneuerung Wasserleitung und Neubau RW-Kanal |
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12. | Gewerbegebiet "Äußerer Eichwald - Erweiterung Ost" |
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13. | Digitalfunkausstattung für Freiwillige Feuerwehr Mainhardt |
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14. | Übertragung von Grundstücken an die Kommunalbau Mainhardt GmbH |
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15. | Bausachen |
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16. | Verschiedenes |
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Zu dieser Sitzung wird eingeladen.
Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses und der Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses "Sandäckerweg"
Die öffentliche Bekanntmachung können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Die Karte können Sie hier (PDF-Datei)einsehen.
Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses und der Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses "Äußerer Eichwald"
Die öffentliche Bekanntmachung kann (PDF-Datei) hier eingesehen werden.
Die Karte kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden.
Öffentliche Bekanntmachung vom 26.05.2023 über die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen 2023
Die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden.
Badeordnung für das Mineralfreibad Mainhardt
Die Badeordnung gültig ab 01.06.2023 kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden.
Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bubenorbis“
Die Satzung können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Die Karte zum Sanierungsgebiet können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Bubenorbis Sandäcker“
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs.1 BauGB können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 und Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2023
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2023 die Haushaltssatzung 2023 und den Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2023 beschlossen.
Mit Erlass vom 05.04.2023 (Az.: L1.2/092.411) hat das Landratsamt Schwäbisch Hall die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023, einschließlich dem Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebes für 2023, gem. § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung, bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde in Höhe von 2,3 Mio. € genehmigt.
Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung werden nachfolgend öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 einschließlich dem Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebes 2023 werden in der Zeit vom 08.05.2023 bis 16.05.2023, je einschließlich, auf dem Rathaus Mainhardt, Zimmer 3, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die Haushaltssatzung 2023 können Sie hier (PDF-Datei) (PDF-Datei) einsehen.
Den Wirtschaftsplan für die Sonderrechnung Wasserversorgung können Sie hier (PDF-Datei) (PDF-Datei)einsehen.
Haushaltssatzung der Wasserverband Fichtenberger Rot für das Haushaltsjahr 2023
Die Satzung können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am
Mittwoch, 19. April 2023, um 17:00 Uhr,
Mensa im UG der Steinbühlhalle in Mainhardt statt.
Vorgesehen ist folgende Tagesordnung
1. | Bekanntgaben |
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2. | Anfragen und Anregungen des Gemeinderats |
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3. | Einwohnerfragestunde |
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4. | Zustimmung zur Wahl Gesamtkommandant und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Mainhardt |
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5. | Vorstellung Konzeptidee einer Kinderbetreuung in den Räumlichkeiten des Kindergartens in Ammertsweiler |
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6. | Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 |
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7. | Mineralfreibad Mainhardt - Festlegungen zur Badesaison 2023 |
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8. | Umlegung "Gewerbegebiet Äußerer Eichwald - Erweiterung Ost" |
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9. | Ergänzungssatzung "Sandäckerweg Bubenorbis" |
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10. | Sanierung Mainhardt "Bubenorbis" - 1. Erweiterung |
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11. | Bausachen |
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12. | Verschiedenes |
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Zu dieser Sitzung wird eingeladen.
Öffentliche Bekanntmachung vom 31.03.2023 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht
Die öffentliche Bekanntmachung vom 31.03.2023 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können Sie hier (PDF-Datei)einsehen.
Jagdgenossenschaft Mainhardt
Die Jagdgenossenschaft Mainhardt hat am 31.01.2023 folgende Beschlüsse einstimmig gefasst:
- Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach § 15 Abs. 7 JWMG auf den Gemeinderat übertragen.
- Der Reinertrag aus der Jagdnutzung (Jagdpacht) wird auf die Dauer von 6 Jahren zweckgebunden für die Unterhaltung und den Ausbau der Feld- und Waldwege innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Mainhardt verwendet.
Jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss über die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstands geltend gemacht wird (§ 16 Abs. Abs. 2 JWMG).
Hinweise:
Jagdvorstand ist der Gemeinderat, dieser vertreten durch den Bürgermeister (§ 9 Abs. 1und 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Mainhardt).
Verlangt ein Jagdgenosse die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, so wird gem. § 13 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Mainhardt eine Gebühr von 20,-- € festgesetzt und mit dem Anteil am Reinertrag verrechnet.
(gez.)
Damian Komor
Bürgermeister
Flurbereinigung Mainhardt-Geißelhardt
Die öffentliche Bekanntmachung vom Landratsamt Schwäbisch Hall
- untere Flurbereinigungsbehörde -
zur vorläufigen Anordnung Nr. 3 können Sie hier (PDF-Datei) einsehen
Aufruf zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Wer hat Interesse an der verantwortungsvollen, ehrenamtlichen Tätigkeit eines Schöffen oder Jugendschöffen?
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden und die deutsche Staatsangehörige sind.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von Ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Für die Wahl der Schöffen muss vom Gemeinderat eine Vorschlagsliste aufgestellt und nach der öffentlichen Auslegung an das Amtsgericht Schwäbisch Hall übersandt werden. Der Präsident des Landgerichts Heilbronn hat in Anlehnung an die Einwohnerzahl für die Gemeinde Mainhardt 2 Schöffen bestimmt. In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen.
Zum Amt eines Schöffen können Personen nicht zugelassen werden,
- die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind;
- gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Nicht berufen werden sollen außerdem Personen,
- die bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben werden;
- die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 vollenden werden;
- die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagliste nicht in der Gemeinde wohnen;
- die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
- die in Vermögensverfall geraten sind;
Dasselbe gilt für die Aufstellung der Listen für die Wahl der Jugendschöffen. Die Zahl der für Mainhardt zu wählenden Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern werden wieder voraussichtlich auf 3 bestimmt.
Auch hier sollen ebenso viele Männer wie Frauen und mindestens die doppelte Anzahl von Personen vorschlagen werden, die als Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen benötigt werden. Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Nähere Informationen über das wichtige Amt der Schöffen bzw. Jugendschöffen enthält der ,,Leitfaden für Schöffen“, der unter www.justiz-bw.de zum Download bereit steht.
Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Schöffe oder Jugendschöffe? Dann freuen wir uns über Ihre Anmeldung zur Vorschlagsliste bei Daniela Häfner im Rathaus Mainhardt, Telefon 07903/9150-25 oder per E-Mail unter haefner@mainhardt.de bis spätestens 30. April 2023.
Das Formular für die Bewerbung als Jungschöffe finden Sie hier (PDF-Datei)
Das Formular für die Bewerbung als Schöffe finden Sie hier (PDF-Datei)
Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)
Der Gemeinderat hat am 25.01.2023 die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) beschlossen. Die Satzung kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden.
Jahresabschluss 2021 Gemeinde Mainhardt
Der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Mainhardt wurde am 23.11.2022 vom Gemeinderat mit einer Bilanzsumme von 70.984.126 € festgestellt. Den Jahresabschluss können Sie hier (PDF-Datei)(PDF-Datei)einsehen
Aufstellung des Bebauungsplanes "Hanfsee" in Mainhardt
Die amtliche Bekanntmachung können Sie hier (PDF-Datei) und den entsprechenden Plan hier (PDF-Datei)einsehen
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Gewerbegebiet Äußerer Eichwald – Erweiterung Ost" in Mainhardt
Nachfolgend können Sie die einzelnen Unterlagen einsehen:
Amtliche Bekanntmachung zur Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (PDF-Datei)
Geltungsbereich Kartenausschnitt (PDF-Datei)
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (PDF-Datei)
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (PDF-Datei)
Plan Auslegungsbeschluss (PDF-Datei)
Anhang 1: Bestandsplan Biotoptypen (PDF-Datei)
Anhang 2: Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung (PDF-Datei)
Anhang 3: Externe Kompensation (PDF-Datei)
Anhang 3: Übersichtsplan 1 (PDF-Datei)
Öffentliche Bekanntmachung vom 25.08.2022 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht
Die öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts Schwäbisch Hall – untere Flurbereinigungsbehörde - vom 25.08.2022 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können Sie hier (PDF-Datei)einsehen.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Heilbronner Straße“
Hier können Sie dieBekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses einsehen (PDF-Datei)
Amtsgericht Schwäbisch Hall - Vollstreckungsgericht
Hier (PDF-Datei) können Sie die Zwangsverteigerung mit dem Aktenzeichen 1 K 35/21 einsehen.
Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Mainhardt
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Mainhardt wurde am 29.06.2022 vom Gemeinderat mit einer Bilanzsumme von 9.508.690,51 € festgestellt.
Den Jahresabschluss 2020 können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Jahresabschluss 2020 Gemeinde Mainhardt
Den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Mainhardt können Sie hier (PDF-Datei)einsehen.
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Kübelrain Nord, 4. Änderung“
Die öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans und der
Örtlichen Bauvorschriften "Kübelrain Nord, 4. Änderung" können Sie hier (PDF-Datei) einsehen
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2022
Die amtliche Bekanntmachung über die Auflegung des Haushaltsplans, der Haushaltssatzung 2022 und
der Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorung 2022 können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Wasserverband Fichtenberger Rot Haushaltssatzung 2022
Die Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Fichtenberger Rot
für das Haushaltsjahr 2022 können Sie hier (PDF-Datei) einsehen
Hauptsatzung der Gemeinde Mainhardt
Aufgrund des §4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 09.03.2022 folgende Hauptsatzung beschlossen:
Die Hauptsatzung können Sie sich hier (PDF-Datei)anschauen.
Jahresabschluss 2020 Kommunalbau Mainhardt GmbH
Hier können Sie die Amtliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2020 Kommunalbau Mainhardt GmbH (PDF-Datei) anschauen.
Flurbereinigung Mainhardt-Geißelhardt, Landkreis Schwäbisch Hall
Die vorläufige Anordnung Nr. 2 vom 14.12.2021 der Flurbereinigung Mainhardt-Geißelhardt können Sie hier (PDF-Datei)einsehen.
Folgende Karten können angeschaut werden:
Besitzregelungskarte Nr. 2, Blatt 1:
https://cloud.lrasha.de/s/tjJ7fEQKTTHp9BD
Besitzregelungskarte Nr. 2, Blatt 2:
https://cloud.lrasha.de/s/aYe3aPfKZgGNcsc
Besitzregelungskarte Nr. 2, Blatt 3:
https://cloud.lrasha.de/s/6cqdQM9jkYoJMfB
Widerspruchsrechte gegen die Weitergabe und Veröffentlichung von Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Meldebehörde ist berechtigt, bestimmte Auskünfte an Dritte zu erteilen. Die Betroffenen können nach §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 und 50 Abs. 5 BMG jedoch der Übermittlung ihrer Daten bei folgenden Auskünften widersprechen:
- Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum BMG und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitige Anschriften.
Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
- Datenübermittlung aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen und an das Staatsministerium
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgendes Ehejubiläum.
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und Art des Jubiläums.
Wer die Veröffentlichung seines Alters- oder Ehejubiläums nicht wünscht, hat das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Die betroffene Person, deren Daten übermittelt werden, hat das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
- Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (freiwilliger Wehrdienst)
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben nach § 36 Abs. 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Von den vorgenannten Widerspruchsrechten kann jederzeit Gebrauch gemacht werden. Ein Widerspruch ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben wurde. Die Widersprüche gelten bis zu ihrem Widerruf.
Die Widersprüche können formlos schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Rathaus Mainhardt -Bürgerbüro-, Zimmer Nr. 11/12 eingelegt werden.
Auf die Widerspruchsrechte wird durch diese ortsübliche Bekanntmachung gem. §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 und 50 Abs. 5 BMG hingewiesen.
Bürgermeisteramt Mainhardt
Meldebehörde/Bürgerbüro
Vermessung der Kreisstraße K2583
Gemeinde Mainhardt
Gemarkung Ammertsweiler
Ankündigung von Vermessungsarbeiten
Durch den Ausbau der Kreisstraße K2583 in Ammertsweiler und den teilweisen Neubau des Gehwegs werden Änderungen an den Grenzen der davon berührten Flurstücke notwendig. Das Landratsamt Schwäbisch Hall - Amt für Flurneuordnung und Vermessung ist mit der Durchführung der Straßenvermessung zur Fortführung des Liegenschaftskatasters beauftragt.
Die Vermessungsarbeiten werden demnächst beginnen. Die Mitarbeiter des Landratsamts Schwäbisch Hall – Amt für Flurneuordnung und Vermessung sind nach §17 des Vermessungsgesetzes Baden-Württemberg befugt, Flurstücke zur Vornahme der Vermessungsarbeiten zu betreten. Sie werden sich nach Möglichkeit bei den Betroffenen vorab melden.
Schwäbisch Hall, den 02. Dezember 2021
gez. Dr. Schluchter
Öffentliche Bekanntmachung vom 26.11.2021 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht
Die öffentliche Bekanntmachung können Sie hier (PDF-Datei)einsehen
Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Festplatz Hütten" in Hütten und seinen örtlichen Bauvorschriften mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Die amtliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
"Festplatz Hütten" in Hütten und seinen örtlichen Bauvorschriften
mit Vorhaben- und Erschließungsplan können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Öffentliche Bekanntmachung vom 28.10.2021 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht
Die Öffentliche Bekanntmachung können Sie hier (PDF-Datei)einsehen.
Jahresabschluss 2019 Eigenbetrieb Wasserversorgung Mainhardt
Den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Mainhardt können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Jahresabschluss 2019 Gemeinde Mainhardt
Den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Mainhardt können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Bebauungsplan nach § 13a BauGB und örtliche Bauvorschriften „Altenäcker, 2. Änderung“
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Mainhardt hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28. Juli 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans
und der örtlichen Bauvorschriften „Altenäcker, 2. Änderung“ in Ammertsweiler beschlossen.
Folgende Unterlagen können Sie nachfolgend einsehen:
V E R O R D N U N G des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis zur Aufhebung des Wasserschutzgebietes
zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Trinkwasserfassung Wiedhofquelle der Gemeinde Großerlach, Gemarkung Großerlach, Flur 1 (Altfürstenhütte).
Aufgrund § 51 und § 52 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, Nummer 51, S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.12.2018 (BGBl. I S. 2254), sowie § 82 Absatz 1 und § 95 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) in der Fassung vom 03.12.2013 (GBl. Nummer 17, S. 389), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.11.2018 (GBl. S. 439, 446), wird verordnet:
§ 1
Aufhebung
Die im Folgenden genannte Quellfassung werden seit längerem nicht mehr für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt. Auch künftig ist eine Verwendung des Grundwassers für diesen Zweck nicht vorgesehen. Die zugehörige Schutzgebietsverordnung wird daher aufgehoben.
- Quellfassungen "Wiedhofquelle" (LfU-Nr. 119/262), Gemeinde Großerlach, Gemarkung Böhringsweiler
Nutzer: Gemeinde Großerlach
Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25. August 1987
Die Verordnung ist beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen, Amt für Umweltschutz; bei der Gemeinde Großerlach, Stuttgarter Straße 18, 71577 Großerlach, Rathaus; beim Landratsamt Schwäbisch Hall, Karl-Kurz-Straße 44, 74523 Schwäbisch Hall-Hessental, Bau- und Umweltamt; und der Gemeinde Mainhardt, Hauptstraße 1, 74535 Mainhardt, Rathaus; beginnend eine Woche nach Verkündung niedergelegt und kann von jedermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden.
Außerdem wird eine Fertigung beim Kreisarchiv des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen, verwahrt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft.
Waiblingen, den 19. Juli 2021
Dr. Richard Sigel
Landrat des Rems-Murr-Kreises
Verkündungshinweis:
Nach § 97 Abs. 1 WG ist eine Verletzung der in § 95 Absatz 2 bis Absatz 4 WG genannten Verfahrens- und Formvorschriften nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Erlass der Rechtsverordnung schriftlich gegenüber dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen, geltend gemacht wird. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) vom 01.06.2021
Die Polizeiverordnung können Sie sich hier (PDF-Datei)herunterladen.
Bebauungsplanes "Räuberwiesen" in Gögelhof
Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Räuberwiesen" in Gögelhof und seinen örtlichen Bauvorschriften mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der vom Gemeinderat Mainhardt am 16.12.2020 in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan "Räuberwiesen" in Gögelhof sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan wurden dem Landratsamt aufgrund von § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.
Das Landratsamt hat mit Erlass vom 03.05.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan "Räuberwiesen", sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO, genehmigt.
Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil, Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften vom 29.07.2021, zuletzt geändert am 16.12.2020, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan "Räuberwiesen" sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Jeder kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) und Textteil sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften ist in diesem Kartenausschnitt (PDF-Datei) dargestellt.
gez. Komor
Bürgermeister
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Wasserverband Fichtenberger Rot
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung können Sie hier (PDF-Datei) einsehen