Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Mainhardt

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Frühling im Mainhardter Wald
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Sommer im Mainhardter Wald
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Herbst im Mainhardter Wald
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Aktuelles aus dem Rathaus

Hauptbereich

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 26.06.2024

Artikel vom 17.07.2024

Bebauungsplan „MI-Ortseingang Hütten“ – Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 31.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „MI Ortseingang Hütten“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand vom 06.03.2024 bis zum 08.04.2024 statt. Aus der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Die Äußerungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange führten zu kleineren Anpassungen des Planentwurfs: Die zulässige Gebäudelänge im westlichen Planbereich wird auf maximal 40 m reduziert. Für eine TK-Linie der Deutschen Telekom wird entlang der südlichen Gebietsgrenze ein Leitungsrecht aufgenommen. Der dort vorgesehene Pflanzzwang wird entsprechend um ca. 1,5 m in Richtung Norden verschoben.
Das Büro Roosplan aus Backnang hat den Umweltbericht erarbeitet und die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erstellt. Durch den Eingriff in die Schutzgüter Boden sowie Pflanzen und Tiere entsteht ein Defizit von 27.568 Ökopunkten. Die für den Ausgleich erforderlichen externen Kompensationsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren festgelegt.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Abwägungsvorschläge, sowie den Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen!

Kindergartenbedarfsplanung 2024/2025
§3 KiTaG regelt die Verpflichtung der Gemeinde zu einer kommunalen
Bedarfsplanung: Um auf die im SGB VIII festgelegten Zielen hinzuwirken, ist einbedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, d.h. Sorge zu tragen, dass für alle Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht und ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen vorgehalten werden kann. Die kommunale Bedarfsplanung ist dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier dem Landratsamt Schwäbisch Hall, anzuzeigen.
Die Entwicklung der Geburtenzahlen zeigt ein steigendes Niveau in der Gemeinde.
Gegenüber letztem Jahr ist deutlich zu sehen, dass auch in den älteren Jahrgängen
ein Anstieg zu verzeichnen ist. Dies liegt vor allem an Zuzügen in die Gemeinde Mainhardt. Durch das Baugebiet Omega, aber auch Generationswechseln in
verschiedenen Ortsteilen ist davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren die Kinderzahlen weiterhin konstant hoch bleiben.
Durch den Neubau am Kindergarten Schultheiß-Huzele haben wir die notwendigen Plätze geschaffen, um auch in den nächsten Jahren gut aufgestellt zu sein.
Die kommenden Jahre werden für die Kommunen im Kindergartenbereich auch weiterhin herausfordernd sein. Die Themen werden nicht weniger und der zunehmende Fachkräftemarkt ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Aufrechterhaltung der Qualität aber auch Betreuungszeiten vor Ort.
Die finanziellen Auswirkungen sind inzwischen dramatisch und steigen Jahr für Jahr. Die Kindertagesbetreuung Bedarfsgerecht, Familienorientiert und darüber hinaus, das Ganze Betriebswirtschaftlich zu gestalten, ist im Grunde nicht möglich.
Themen wie Inklusion, Sprachförderung aber auch immer mehr pflegerische Tätigkeiten kommen auf die Einrichtungen zu. In den letzten Jahren lässt sich eine Entwicklung im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung beobachten. Der Kindergarten, einst primär als Ort der spielerischen Frühförderung und sozialen Interaktion gedacht, wandelt sich zunehmend zu einer umfassenden Dienstleistungseinrichtung. Diese Veränderung geht einher mit einer wachsenden Tendenz, dass Elternhäuser immer mehr Erziehungsaufgaben auf die Kindertageseinrichtungen übertragen. Die gesellschaftliche Erwartung an eine Einrichtung hat sich stark verändert. Die Anforderungen werden zunehmend komplexer und schwieriger.
Der Spielraum wird Jahr für Jahr kleiner, die Anforderungen und Erwartungshaltung seitens Politik oder auch Eltern immer größer. Diese Schere geht kontinuierlich auseinander, so dass der Bereich der Kindertageseinrichtung auch weiterhin unter einem enormen Veränderungsdruck stehen werden.
In der Gemeinde Mainhardt läuft es bei allen Herausforderungen gut. Die Einrichtungen sind gut aufgestellt und die MitarbeiterInnen machen eine tolle Arbeit vor Ort. Jede Einrichtung ist mit ausreichend qualifiziertem Fachpersonal besetzt, das durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen stets auf dem neuesten Stand pädagogischer Erkenntnisse bleibt. Die Gemeinde kann genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stellen und bietet ein breites Spektrum an Angebote an. In Zusammenarbeit mit allen beteiligten im Bereich Kindertageseinrichtungen bietet die Gemeinde Mainhardt eine gute Qualität und verschiedenste Möglichkeiten für die Eltern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen!

Anpassung der Elternbeiträge in Kindertagesstätten 2024/2025
Für den Besuch der gemeindlichen Kindergärten werden Elternbeiträge erhoben. Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung der Eltern an den gesamten Betriebskosten der Kindergärten. Die Vertreter der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände sprechen auf Landesebene eine Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge bei Regel-kindergärten und Kleinkindgruppenaus. Die gemeinsamen Festlegungen enthalten eine Fortschreibung der Beiträge. Diese orientieren sich grundsätzlich an einem an-zustrebenden Deckungsgrad von 20% der voraussichtlichen Betriebsausgaben. In Mainhardt beträgt der Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge aktuell 12,72 %.
Nach wie vor unterliegt die Arbeit in den Kindertagesstätten stetigen Kostensteigerungen, nicht zuletzt durch die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst. Die Personalaufwendungen werden 2024 voraussichtlich 3.215.000 € betragen. Vorjahr 2.907.670 €.
Ein zentrales Anliegen ist es, ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu erhalten und gleichzeitig die Belastung der Familien angemessen im Blick zu behalten. Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, muss nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden.
Vor diesem Hintergrund lautet die Empfehlung der Vertreter der Kirchen und Kommunalen Landesverbände die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal für 2024/2025 um 7,5 Prozent und 2025/2026 um 7,3 Prozent vorzunehmen. Die Verwaltung schlägt vor, dieser Empfehlung zu folgen und 2024/2025 eine Erhöhung um 7,5 % und 2025/2026 um 7,3 % vorzunehmen.
Um eine Vereinfachung beim Einzug von Material-, Getränke- und Vorschulgeld zu erreichen, sind diese Beträge in die Gebühren mit pauschal 3 €/Monat einkalkuliert.
Der Zuschussbedarf im Jahr 2024 wird im Bereich der Kindertagesstätten voraussichtlich rund 2.015.800 € betragen und ist damit der größte Zuschussbereich den die Gemeinde aus dem kommunalen Haushalt leistet.
Pro belegten Platz sind dies 6.675 €, wo die Gemeinde Mainhardt jedes Jahr pro Kind bezahlt (die Elternbeiträge sind da bereits abgezogen). Im Vorjahr 2022 waren es noch: 6.048 €.
Nach längerer Diskussion wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Gebühren zunächst nur für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 % erhöht werden. Die Erhöhung für das Kindergartenjahr 2025/2026 wurde vertagt. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam in einem Arbeitskreis mit Vertretern der Eltern und der Mitarbeiter aus dem Kita-Bereich Vorschläge für den Erbrobungsparagraph  zu erarbeiten. Ziel sollte sein, Kosten und Ausgaben dauerhaft zu senken und die zukünftige Belastung der Eltern zu minimieren.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen; 8 Nein-Stimmen!

Feuerwehr – Anpassung Kostenersatzverzeichnis
Die Verordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) wurde vom Land zum 19.03.2024 angepasst. Die neu festgesetzten Sätze für die Feuerwehrfahrzeuge sind in unserem Verzeichnis fortzuschreiben. In diesem Zuge wurden auch die Stundensätze der Feuerwehrangehörigen neu kalkuliert. In Klammern stehen die bisherigen Sätze.
Kostenersatzverzeichnis ab 01.07.2024

  1. Personalkosten
    a.) Feuerwehrangehörige (pro Person, je Stunde)                                     (18)    23 Euro
    b.) Feuerwehrsicherheitsdienst (pro Person, je Stunde)                           (16)    20 Euro
  2. Fahrzeuge
    1. Einsatzleitwagen ELW 1                                                                       (34)   98 Euro,
    2. Mannschaftstransportwagen MTW                                                      (20)   34 Euro,
    3. Staffellöschfahrzeug                                                                              (83) 128 Euro,
    4. Löschgruppenfahrzeug LF 10                                                            (120) 172 Euro,
    5. Löschgruppenfahrzeug LF 16 mit Hilfeleistungssatz u. TS               (135) 198 Euro,
    6. Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10                                 (135) 198 Euro,
    7. Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 mit Hilfeleistungssatz                     (184) 236 Euro.
  3. Sonstiges
    Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen.
    Abstimmungsergebnis:
    Einstimmig beschlossen!

Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung
Die Entschädigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige wurden zuletzt 2018 neu festgelegt.  Die Entschädigung für Einsätze, welche die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhalten, soll auf von 12,- € auf 15,- € pro Stunde angehoben werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen!

Ausstattung Hochbehälter Hohenstraßen
Die in der Submission erhaltenen Angebote umfassen im Wesentlichen den Treppenlauf in V4A Edelstahl einschließlich Geländer, die Treppenleiter in die Wasserkammer, sowie die Luftfilteranlage mit Verrohrung. Die Kostenschätzung für die Erneuerung der Ausstattung liegt bei Netto 97.478,99 €. Bei der Submission am 20.06.2024 lagen von den 5 angefragten Firmen, 3 wertbare Angebote der Gemeindeverwaltung vor.

Angebotssummen brutto
1.  W&A Technologie, Ravensburg                                90.803,75 €
2.  Bieter                                                                          90.960,74 €
3.  Bieter                                                                         114.930,33 €
4.  Bieter                                                                      kein Angebot
Nach inhaltlicher und rechnerischer Prüfung, wird das Angebot der Firma W&A Technologie aus Ravensburg mit einer Bruttoangebotssumme von 90.803,75 € (Nettoangebotssumme 76.305,67 €) als Vergabeempfehlung vorgeschlagen.
Die Leistungen im Angebot wurden als auskömmlich bewertet. Die Nettoangebotssumme liegt damit 21.173,32 € unter der Kostenschätzung.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja-Stimmen; 1 Nein-Stimmen.

Sanierung Helmut Rau Schule
Im Herbst 2019 wurden die Arbeiten an der lang geplanten Schulsanierung begonnen. Nach der Vergabe der letzten Bauleistungen im Jahr 2020 wurde, der „Erste Bauabschnitt“, die Gebäude der ehemaligen Haupt- und Realschule, im Januar 2022 fertiggestellt und wieder bezogen.
Während der Bauphase haben verschiedenste Einflüsse und nicht steuerbare Unwegsamkeit den baulichen Ablauf und die Kostenkontrolle immer wieder erschwert.
Sowohl die Sanierung eines über mehrere Jahre entstandenen Schulcampus, das Auffinden unterschiedlichster Bausubstanzen, die nicht vorhersehbaren Veränderungen der Rahmenbedingungen durch die Corona Pandemie, den Konflikt in der Ukraine und veränderte Situationen in Bezug auf die ausführenden Firmen, haben Schüler- und Lehrerschaft, sowie die Hausmeister, Angestellten, Architekten und die Verwaltung in jeder Hinsicht gefordert.
Da das Bauvorhaben planmäßig seinen Abschluss gefunden hat soll hier noch einmal eine aktuelle Kostenentwicklung zur Übersicht dargelegt werden. Eine Endabrechnung steht noch aus, die voraussichtlichen Forderungen wurden aber schon einberechnet. Die Gesamtbaukosten belaufen sich voraussichtlich auf 18.114.089,12 €. Abzüglich der gesamten Förderung i.H.v. 5,5 Mio. € (Ursprünglich 4,5 Mio. €) bleibt ein Eigenanteil der Gemeinde von 12,6 Mio. €. Dank der zusätzlichen Förderung von 1 Mio. € kann zum Schluss der Eigenanteil der Gemeinde sogar reduziert werden.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnisnahme