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Der Landesfamilienpass 2023 und die Gutscheinkarten sind erhältlich.
Was ist der Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des
Landes. Er wurde im Jahr 1979 im Rahmen des „Programms zur Förderung der Familien“
eingeführt.
Wozu dient der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Der Pass und dessen Nutzung sind seit 2019 besser auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet worden.
Nun können neben den Eltern, auch weiter vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit den Kindern nutzen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.
Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind
- Familien, die Hartz IV-, Kinderzuschlags- oder Wohngeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
- geflüchtete Familien aus der Ukraine, die ALGII berechtigt sind und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Für weitere Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro Mainhardt, Tel. 07903/9150-23 oder 07903/9150-26 zur Verfügung
Aufgrund der fortdauernden Coronalage gibt es vereinzelt bei Kooperationspartnern Einschränkungen für den Besuch. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des jeweiligen Anbieters ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.
Einige Angebote können derzeit auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden.