Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Mainhardt

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Frühling im Mainhardter Wald
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Aktuelles aus dem Rathaus

Hauptbereich

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 19.04.2023

Autor: Stünkel, Stefanie
Artikel vom 23.05.2023
  • Zustimmung zur Wahl des Gesamtkommandanten und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Mainhardt

Am 03. März 2023 fand die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Mainhardt statt. Der bisherige Gesamtkommandant, Herr Bernd Schanzenbach aus Geißelhardt, wurde von der Hauptversammlung zum Gesamtkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Mainhardt wiedergewählt. Zum Stellvertreter wurde Maximilian Walther, Mitglied der Abteilung Ammertsweiler, wohnhaft in Mainhardt, gewählt. Nach dem Feuerwehrgesetz Baden- Württemberg dürfen Feuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter nur bestellt werden, wenn sie die für ihr Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.

Bernd Schanzenbach hat eine Zugführerausbildung und war bereits fünf Jahre Gesamtkommandant. Maximilian Walther hat alle erforderlichen Ausbildungen und ist Leiter der Führungsgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Mainhardt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig gewählt!

 
  • Vorstellung Konzeptidee einer Kinderbetreuung in den Räumlichkeiten des Kindergartens in Ammertsweiler

In der Gemeinderatsitzung am 26.10.2022 wurde die Aufgabe der Trägerschaft für den Kindergarten in Ammertsweiler beschlossen. In dieser Sitzung wurde außerdem durch den Elternbeirat aus Ammertsweiler eine erste Idee für den Erhalt des Kindergartens vorgestellt.

Um die Idee weiterverfolgen und ein stimmiges Konzept erarbeiten zu können, bat der Elternbeirat den Gemeinderat um weitere Zeit. Vom Gemeinderat wurde deshalb per Beschluss zugesagt, dass erneut über eine Unterstützung beraten werde, wenn seitens der Elternschaft bis Ende Februar ein schlüssiges Konzept vorgelegt werde.

In den letzten Wochen fanden deshalb einige Überlegungen und Gespräche zwischen dem Elternbeirat und der Verwaltung statt. Eine Weiterführung des Kindergartens in ursprünglicher Form gestaltet sich auch für die Elterninitiative als sehr schwierig, weshalb sich um alternative Konzepte Gedanken gemacht wurde. Hierbei entstand die Idee einer Großtagespflege (Tagesmutter) in den Räumlichkeiten des Kindergartens. Die Idee wurde dem Gremium vorgestellt und wurde für positiv befunden. Da es sich bisher um eine Konzeptidee handelt, wird nun im nächsten Schritt dieses Konzept verfeinert und im Detail ausgearbeitet.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen!

 
  • Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024

3 KiTaG regelt die Verpflichtung der Gemeinde zu einer kommunalen Bedarfsplanung, um auf die im SGB VIII festgelegten Zielen hinzuwirken, ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, d.h. Sorge zu tragen, dass für alle Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht und ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen vorgehalten werden kann. Die kommunale Bedarfsplanung ist dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier dem Landratsamt Schwäbisch Hall, anzuzeigen.

Die Entwicklung der Geburtenzahlen zeigt ein steigendes Niveau in der Gemeinde. Gegenüber letztem Jahr ist deutlich zu sehen, dass auch in den älteren Jahrgängen ein Anstieg zu verzeichnen ist. Dies liegt vor allem an Zuzüge in die Gemeinde Mainhardt. Durch das Baugebiet Omega, aber auch Generationswechseln in verschiedenen Ortsteilen ist davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren die Kinderzahlen weiterhin konstant hoch bleiben.

Insgesamt führt dies dazu, dass die Einrichtungen insgesamt sehr gut ausgelastet und kaum noch freie Plätze vorhanden sind. Aufgrund der bisher vorliegenden Anmeldungen sowie der eingegangenen Vormerkungen und Reservierungen, kann festgestellt werden, dass unsere Einrichtungen nahezu voll ausgelastet sind. Durch den Neubau am Kindergarten Schultheiß-Huzele wurden die notwendigen Plätze geschaffen, um auch in den nächsten Jahren gut aufgestellt zu sein.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen!

 
  • Mineralfreibad Mainhardt – Festlegungen zur Badesaison 2023

Nachdem das Mineralfreibad auch in dieser Saison noch mit Gas beheizt wird, wurde beschlossen, auf die Beheizung in den Monaten Mai und September zu verzichten und in den Monaten Juni – August bis zu einer Wassertemperatur von 22°C zu heizen. In der letzten Badesaison wurde durch diese Festlegung kaum im Freibad geheizt. Die warme Wetterlage hat dies natürlich begünstigt.

Die Eintrittspreise wurden letztmals zur Saison 2020 angepasst.

Die Preissteigerungen in allen Bereichen, wie z.B. Energie, Chemie und Personal, trifft uns auch im Freibadbereich, daher wird eine erneute Preisanpassung notwendig.

Es werden die Erwachsenenpreise erhöht, die Kindereintrittspreise bleiben entsprechend der Vorsaison. Die Familienjahreskarte musste mit angepasst werden, da diese immer dem Preis von 2 Erwachsenen entsprochen hat. Wenn zukünftig eine Familienkarte (mit 2 Erwachsenen und Kindern) günstiger wäre als 2 Erwachsene würde unsere Preisbildung in sich nicht mehr stimmen und es würde auch einige Diskussionen vor Ort an der Freibadkasse verursachen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen!

 
  • Umlegung „Gewerbegebiet Äußerer Eichwald – Erweiterung Ost“

Zur Erschließung und Neugestaltung des Gebietes “Gewerbegebiet Äußerer Eichwald - Erweiterung Ost“ müssen die bebauten und unbebauten Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Grundstücke müssen so gestaltet werden, dass nach dem Bebauungsplan baureife Grundstücke entstehen. Diese Neuordnung geschieht mittels eines Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff BauGB.

Zur Abwicklung des Umlegungsverfahrens sollte aus Sicht der Verwaltung nun die Umlegung angeordnet werden.

Der Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss nach § 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) in seiner aktuellen Fassung. Er entscheidet anstelle des Gemeinderates. Es gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung über beschließende Ausschüsse, soweit die BauGB-DVO (Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch) nichts anderes bestimmt. Die nichtselbständigen Umlegungsausschüsse werden für die Dauer des Umlegungsverfahrens gebildet

Nach § 40 Abs. 1 GemO besteht der Umlegungsausschuss aus dem Vorsitzenden (Bürgermeister) und mindestens vier Mitgliedern. Vorsitzender eines beschließenden Ausschusses ist der Bürgermeister, er kann einen seiner Stellvertreter, einen Beigeordneten oder, wenn alle Stellvertreter oder Beigeordnete verhindert sind, ein Mitglied des Ausschusses, das Mitglied des Gemeinderates ist, mit seiner Vertretung beauftragen. Nach § 5 (BauGB-DVO) sind zum Umlegungsausschuss als Sachverständige zur Mitwirkung mit beratender Stimme mindestens ein Bausachverständiger, der im Baurecht, insbesondere in der Bauleitplanung, Erfahrung besitzt und ein örtlich zugelassener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zu bestellen.

Gewählt wurden in den Umlegungsausschuss: Als ordentliches Mitglied Heiko Feger, Volker Braun, Janik Noller, Bettina Hofmann, Stephan Kemppel, Karin-Elke Weydmann-Sziel. Als Stellvertreter wurden bestellt: Dietmar Schanzenbach, Birgit Walz, Bernd Schanzenbach, Lena Kotzel, Alexander Enderle und Ulrike Weller.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen!

 
  • Ergänzungssatzung „Sandäckerweg Bubenorbis“

Zur Neuordnung des Bereichs „Sandäckerweg Bubenorbis“ wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 11.05.2022 die Umlegung angeordnet. Nachfolgend wurden mehrere Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern geführt, um deren Zustimmung zur Mitwirkung an der Umlegung zu erreichen.

Zwischenzeitlich wurde von allen Beteiligten die grundsätzliche Zustimmung signalisiert. Aus den Gesprächen hat sich aber auch ergeben, dass über die Notwendigkeit der Neuordnung hinaus auch der Bedarf nach baulicher Weiterentwicklung im Gebiet besteht.

Zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzung ist es erforderlich, eine entsprechende Abrundungs- bzw. Ergänzungssatzung zu erlassen. Ziel dieser Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist es, den Bereich am südöstlichen Ortsrand von Bubenorbis in den Bebauungszusammenhang des Siedlungsgebiets einzubeziehen und ihn als Innenbereich festzulegen. Die Ergänzungssatzung ist mit einer städtebaulich geordneten Entwicklung vereinbar, da die überplanten Flächen durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche entsprechend vorgeprägt sind.

Abstimmungsergebnis:
19 Ja-Stimmen; 1 Enthaltungen.

 
  • Sanierung Mainhardt – „Bubenorbis“ – 1. Erweiterung

Um die Voraussetzungen für die Umsetzung des baulichen Entwicklungsbedarfs im Bereich Sandäcker in Bubenorbis schaffen zu können, soll vom Gemeinderat im Zuge der Sanierungsumlegung auch eine Ergänzungssatzung beschlossen werden.

Der dafür vorgesehene Geltungsbereich liegt derzeit jedoch geringfügig außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets. Um hier eine Übereinstimmung zu erreichen wird deshalb vorgeschlagen, die Bereiche anzupassen. Zu diesem Zweck ist die Satzung zur Festlegung des Sanierungsbereichs entsprechend zu ändern. Grundlage ist der Lageplant der STEG Stadtentwicklung GmbH vom 05.04.2023.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen!