Hauptbereich
Flurbereinigung Mainhardt-Geißelhardt
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) und
das Amt für Flurneuordnung und Vermessung Schwäbisch Hall informieren.
Bau der Feldwege im Bereich der Ortschaften von Römergraben bis Gailsbach
Im Flurneuordnungsverfahren stehen die Baumaßnahmen des dritten Bauabschnittes bevor.
Durch das Bauprogramm sind hauptsächlich die Flächen um die Ortschaften Römergraben,
Seehäuser und Gailsbach betroffen.
Die Bauarbeiten werden im Zeitraum von November 2025 bis Ende August 2026 von der
Firma SCHWARZ GmbH aus 74653 Stachenhausen durchgeführt.
Der Verlauf der neuen Wege wurde vom Landratsamt mit farblich markierten Holzpflöcken sichtbar gemacht.
Zur besseren Durchführbarkeit der Baumaßnahmen sollte das Baufeld frei und abgeerntet sein.
Es wird darum gebeten, die Pflöcke nicht zu entfernen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung der Bauarbeiten mit Einschränkungen bezüglich der
Erreichbarkeit und Befahrbarkeit von Wegen und landwirtschaftlichen Eigentumsflächen zu rechnen ist.
Einige Bereiche werden vorübergehend nicht mehr oder nur eingeschränkt zu erreichen sein.
Die neuen Schotterwege dürfen erst nach Freigabe durch das Amt für Flurneuordnung und Vermessung befahren werden.
Die betroffenen Wege werden bis zu ihrer Freigabe abgesperrt. In der Vergangenheit sind wiederholt Mehrkosten zur
Beseitigung von Schäden an neuen Wegen entstanden, die durch zu frühe Nutzung und Nutzung bei ungeeigneter
Witterung verursacht wurden. Auch das Bereiten durch Pferde, führt bei nicht vollständig verfestigten Wegen zu
tiefen Schäden, die hohe Mehrkosten verursachen.
Die Beteiligten werden gebeten auf eine ordnungsgemäße Nutzung der Wege zu achten.
Kostenumlage zur Finanzierung der Baumaßnahmen
Die Ausführungskosten der Flurneuordnung werden zu 95 % von Bund, Land und der Gemeinde Mainhardt finanziert.
Die übrigen 5 % sind von den Teilnehmern der Flurneuordnung zu zahlen. Hierzu wird in den nächsten Wochen eine
4. Kostenumlage erhoben. Mit der 4. Umlage haben die Teilnehmer den bisher aufgeklärten Betrag vorerst bezahlt.
Die endgültige Abrechnung erfolgt am Ende des Verfahrens im Zuge des Flurbereinigungsplans.
Sollten zwischenzeitlich weitere Einnahmen notwendig werden, muss zuvor in einer Versammlung der Grundstückseigentümer darüber beraten werden.
Ankündigung der Nacherhebung der Mindestbeiträge zur Kostenumlage
Zur Minimierung des Aufwands der Kostenbeitragspflichtigen, wurden bei den bisherigen Umlagen Beiträge
unter 30 € je Beitragsrunde vorerst nicht angefordert.
Die offenen Klein- und Kleinstbeträge werden in einer gesonderten 5. Umlage von den Betroffenen nacherhoben.
gez.
Roland Waldbüßer Tim Otto
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Landratsamt Schwäbisch Hall
Amt für Flurneuordnung und Vermessung