Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Mainhardt

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Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

Artikel vom 19.11.2025

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
Meldestichtag
zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2026 ist der 01.01.2026.

Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2025 versandt (abweichender Meldebogenversand für Bienen).
Sollten Sie bis zum 01.01.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2026 meldepflichtig.
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2026 einen Meldebogen.

Melde- und beitragspflichtige Tiere sind:  Pferde
                                                                        Schweine
                                                                        Schafe
                                                                        Hühner
                                                                       Truthühner/Puten

Meldepflichtige Tiere sind: !!!Achtung Änderung ab 2026!!!
                                                  Bienenvölker è Stichtag 01.05.2026
                                                  (unabhängig von der Mitgliedschaft im Verein)
                                                  Alle uns bekannten Bienenhalter werden rechtzeitig angeschrieben.
Nicht zu melden sind:               Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel.

Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.
Nicht meldepflichtig sind u.a.:
Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten.
Wenn bis zu 25 Hühnerund/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen T
iere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.
Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen
– für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden.
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2026
an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen.
Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebogen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de

Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW
sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de