Aktuelles aus dem Rathaus: Gemeinde Mainhardt

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Totes Wildtier gefunden – Was tun?

Artikel vom 07.05.2026

Durch die Meldung von Tottierfunden an das Veterinäramt oder
die Polizei wird die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
und anderer ansteckender Tierseuchen aktiv unterstützt. 

2020 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Deutschland
und im August 2024 auch in Baden-Württemberg nachgewiesen.
Bisher ist die ASP noch nicht im Landkreis Schwäbisch Hall aufgetreten.
Allerdings wurden in der vergangenen Zeit immer wieder andere Tierkrankheiten,
wie zum Beispiel Staupe bei Waschbären und Tularämie beim Wildhasen, nachgewiesen. 
Diese Tierseuchen stellen sowohl für Wildtiere als auch für Haustiere eine Gefahr dar.
Um die Verbreitung der Krankheiten zu verhindern, ist es wichtig, diese in der Wildtierpopulation
so früh wie möglich zu erkennen. Hierzu haben die Meldungen von Tottierfunden eine
große Bedeutung. Tote Wildtiere können Indikatoren für das Auftreten von Tierseuchen
in einem Gebiet sein, in dem diese bislang noch nicht aufgetreten sind. 
Mithilfe der Bevölkerung 
Die Bekämpfung hochansteckender Tierkrankheiten in Wildtierpopulationen ist eine
herausfordernde Aufgabe. Deshalb ist das Veterinäramt trotz des schon stattfindenden
flächendeckenden Monitorings der Jägerschaft bei tot aufgefundenen Wildschweinen und
anderen Tieren auch auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. 
Wildtier gefunden – Was tun? 
•    Beim Fund eines toten Wildtieres sollte dieses grundsätzlich nicht mit bloßen
      Händen angefasst werden, um eine Infektion mit auf Menschen übertragbaren
      Krankheiten oder Parasiten zu vermeiden. Auch Haustiere sollten von den Tierkadavern
      ferngehalten werden, um eine Ansteckung zu vermeiden. 
•    Beim Auffinden größerer Wildtiere wie Rehen, Wildschweinen, Mardern oder Füchsen
     gelten die Bestimmungen des Jagdrechts. Daher sollte der Finder in diesen Fällen den
     zuständigen Jagdpächter oder, sofern dieser nicht bekannt ist, die Polizei verständigen.
     Bei Tierfunden in geschlossenen Ortschaften kann auch der Stadtjäger verständigt werden.
     Letztere können bei der Gemeinde erfragt werden. Die zuständigen Jäger veranlassen die
     weiteren Schritte, wie zum Beispiel die Bergung des Tierkörpers und klären notwendige
     Untersuchungen ab.
•    Falls das Tier nicht bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam, kann der Finder auch das
      zuständige Veterinäramt informieren. Für die Meldung solcher Funde wurde extra eine
     App für das Mobiltelefon entwickelt, das sogenannte „Tierfund-Kataster“.
     Hier können die Standorte des toten Tieres unbürokratisch gemeldet werden.
     Telefonische Mitteilungen (07904/7007-3240) oder E-Mails (veterinaeramt(@)LRASHA.de)
     werden selbstverständlich auch entgegengenommen.
•    Bei Totfunden von Wasservögeln und Greifvögeln ist aufgrund der in Deutschland inzwischen
     flächendeckend und ganzjährig vorkommenden hochansteckenden Geflügelpest das zuständige
     Veterinäramt zu informieren, um eine entsprechende Abklärungsuntersuchung einzuleiten. 
Durch die Meldung toter Wildtiere an das Veterinäramt oder die Polizei wird die Überwachung von Tierseuchen aktiv unterstützt.