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Alle zusammen für ein sauberes Mainhardt
Haben Sie sich auch schon mal gefragt, was das für Menschen sind, die links und rechts des Weges ihren Verpackungsmüll, ihr Bonbonpapier oder ihre Getränkeflasche einfach in die Landschaft werfen?
Der Anblick dieser achtlos weggeworfenen Gegenstände ist ärgerlich. Ekelig wird es beim Kaugummi, Hundekot oder bei Essensresten. Kriminell und gefährlich ist das wilde Ablagern von Hausmüll, Sperrmüll und Gefahrstoffen. Ebenso steht immer wieder die Verschmutzung auf Straßen und Feldwegen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge nach der Ernte an. Viele ärgern sich über Reiter, die auf Fuß- bzw. Gehwegen unterwegs sind und dann auch noch ihre „Pferdeäpfel“ liegen lassen.
Zu Hause werden, wie selbstverständlich, Wertstoffe und Abfälle voneinander getrennt gesammelt. Aber draußen in der Landschaft gilt für viele offensichtlich das Motto "Aus den Augen aus dem Sinn". Und wenn kein Abfallbehälter in der Nähe ist, landet der Müll auf der Straße, im Gebüsch oder sonst irgendwo.
Es ist der Wunsch vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger eine saubere Gemeinde zu haben.
Deshalb unsere Bitte an alle:
- In Ortschaften: Werfen Sie auch kleine Abfälle wie Zigarettenkippen, Kaugummis oder Verpackungsmüll nicht achtlos weg, sondern nutzen Sie die aufgestellten Müllkörbe.
- Hundekot gehört selbstverständlich in einem kleinen Beutel in den Restabfall, nicht in Grünanlagen, Wiesen und Feldern, den Bürgersteig und erst recht nicht an die Schuhe! Bitte nutzen Sie die aufgestellten Hundetoiletten!
- Im Wald: Ist kein Abfallbehälter in erreichbarer Nähe, nehmen Sie Ihre Abfälle doch einfach wieder mit nach Hause.
- Im Auto: Der Straßenrand ist keine Müllkippe! Zigarettenkippen und Getränkedosen und -flaschen gehören nicht an den Straßenrand. Zu Hause haben Sie die passenden Abfallbehälter.
- Am Glascontainer: Sollten die Container voll sein, so nehmen Sie ihre leeren Flaschen wieder mit nach Hause. Stellen Sie bitte keinen Abfall an die Containerstandorte und kein Papier neben die Container, nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner und beachten Sie die Einwurfzeiten.
- Verschmutzung von Straßen und Wegen nach landwirtschaftlichen Arbeiten: Die Landwirte sollten ein Auge für die Verschmutzung haben und diese Gefahrenquelle nach der Arbeit auf ein notwendiges Maß beschränken. Ebenso sollten die Bürgerinnen und Bürger in einer ländlichen Gegend dies in einem gewissen Umfang akzeptieren.
- Reiter: Bitte auf den Wegen bleiben, die für das Reiten freigegeben sind, vor allem innerhalb der Ortschaften. Hinterlassene „Pferdeäpfel“, die tatsächlich störend sind, beseitigen. Autofahrer, Fußgänger und Anwohner werden es Ihnen danken.
DesWeiteren weisen wir darauf hin:
Die öffentlich aufgestellten Müllbehälter etwa an Spielplätzen, Haltestellen, Grünanlagen oder entlang von Wegen dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls. Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen Abfall ausgegangen.
Es ist nicht erlaubt, Hausmüll in öffentlichen Müllbehältern zu entsorgen. Dies gilt auch für Müll, der in Gewerbebetrieben anfällt. Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.
Gemäß § 26 (1) der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Schwäbisch Hall, stellt das Entsorgen von Hausmüll in einem öffentlichen Mülleimer eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 28 Abs. 2 LKreiWiG dar und wird mit einer Geldstrafe geahndet.