Seite drucken
Gemeinde Mainhardt (Druckversion)

Hunde müssen angemeldet werden

Artikel vom 23.01.2023

Die Hundesteuerjahresveranlagung 2023  ist jetzt erfolgt. Ein Ersthund kostet 110,- €, jeder weitere 220,- €.
Zu versteuern ist jeder Hund, der über 3 Monate alt ist und der nicht von der Steuer zu
befreien ist. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Wer einen steuerpflichtigen Hund hält,
hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder des Erreichens des
steuerbaren Alters (3 Monate) beim Bürgermeisteramt Mainhardt, Herrn Gebert,
schriftlich oder per E-Mail unter Gebert@Mainhardt.de anzuzeigen.
Endet die Hundehaltung ist dies ebenso schriftlich unter Rückgabe der ausgegebenen     Hundemarke  der Gemeinde Mainhardt anzuzeigen.

Wer seine Hundehaltung nicht meldet, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Wir möchten an die sichtbare Anbringung der Steuermarken erinnern.  

http://www.mainhardt.de//rathaus-buergerservice-gemeinderat/aktuelles-aus-dem-rathaus