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Gemeinde Mainhardt (Druckversion)

Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB und örtliche Bauvorschriften „Sandäckerweg“ in Mainhardt- Bubenorbis

Artikel vom 27.02.2024

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Mainhardt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.01.2024 beschlossen, den Entwurf der Ergänzungssatzung und der örtlichen Bauvorschriften im Internet zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Es gilt der Entwurf des Ingenieurbüros Käser, Untergruppenbach vom 31.01.2024. Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Entwurfs umgrenzt, dieser ist nachstehend auszugsweise abgedruckt.

                    Der Lageplan kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden

Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Bubenorbis, zwischen den Straßen „Dorfmitte“ und „Mühlstraße“. Der Planbereich schließt im Norden, Osten und Westen an die bestehende Bebauung an.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung und der örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung werden in der Zeit:
vom 06.03.2024 bis 08.04.2024
im Internet hier veröffentlicht.

Das Protokoll kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden
Die Begründung kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden
Der Texteil kann hier (PDF-Datei)eingesehen werden

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus, Hauptstraße 1, 74535 Mainhardt, wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an rathaus@mainhardt.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Gemeinde Mainhardt, Hauptstraße 1, 74535 Mainhardt, gesendet oder schriftlich dort abgegeben werden.

Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Mainhardt, den 27.02.2024
gez. Damian Komor
Bürgermeister

http://www.mainhardt.de//rathaus-buergerservice-gemeinderat/aktuelles-aus-dem-rathaus