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Gemeinde Mainhardt (Druckversion)

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 28.02.2024

Artikel vom 12.03.2024

Bekanntgaben
Bürgermeister Damian Komor gibt bekannt, dass die Esche im Freibad noch Ende Februar gefällt werden muss. Ein Experte hat sich die Esche angeschaut und auf das Eschentriebsterben hingewiesen. Eschen sind derzeit sehr gefährlich, da man dem Baum das Absterben nicht sofort erkennt. Der Gemeinderat hat daraufhin die Verwaltung beauftragt auch die Eschen auf dem Mainhardter Friedhof zu begutachten und entsprechen zu beseitigen. Auch hier ist die Gefahr aufgrund der Gräber und der Besucher auf dem Friedhof zu gefährlich. Des Weiteren informierte die VEwaltung über den Ahornbaum im Schlösslespark, der aufgrund der Baumaßnahme gefällt werden musste. Sowohl im Schlösslespark als auch im Freibad und auf dem Friedhof wird es Ersatzbepflanzungen geben.

Ein weiterer Punkt waren die archäologischen Untersuchungen. Vor dem Verkauf  eines Grundstücks im Stangenweg und der Verlegung von Nahwärmeleitungen im Schlösslespark haben archäologischen Untersuchungen stattgefunden. Herr Heiden berichtet, dass nur im Schlösslespark auffällige Erdschichten gefunden und dokumentiert wurden. Danach erfolgte die Freigabe für beide Grundstücke.

Jahresabschluss 2022 der Kommunalbau Mainhardt GmbH
Der Jahresabschluss 2022 wird mit einem Fehlbetrag i.H.v. 41.728,48 € festgestellt. Die Kommunalbau Mainhardt GmbH hat 2021 mit dem Verkauf der Wohnungen im Schönblick Gewinne erwirtschaftet. 2022 war ein „ruhiges“ Jahr, mit keinen baulichen Tätigkeiten. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zu und nahm vom Bericht Kenntnis. Der Fehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen!

Kommunalbau Mainhardt GmbH – Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023
Gemäß Gesellschaftervertrag entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers. Erst wenn der Gemeinderat den Beschluss gefasst hat, kann BM Komor in der Gesellschafterversammlung der Kommunalbau Mainhardt GmbH diesen Punkt vertreten und beschließen.
Für das Geschäftsjahr 2023 hat die Geschäftsführung drei Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot hat Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BW Partner abgegeben.
Die Empfehlung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates lautet, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BW Partner mit der Jahresabschlussprüfung 2023 zu beauftragen.  Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen!

Sanierung Hochbehälter Hohenstraßen
Der Reinwasser Hochbehälter in Hohenstraßen wurde im Jahr 1975 in Betrieb genommen und liegt direkt neben der Trinkwasseraufbereitungsanlage und dem alten Wasserturm. Der Hochbehälter dient als Trinkwasserspeicher/Puffer, aus welchem der neue Wasserturm gespeist wird. Er ist für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung des Gemeindegebietes essentiell und ermöglicht einen sicheren Betrieb der Trinkwasseraufbereitung. Das verfügbare Volumen der Wasserkammer beträgt 1.000.000 Liter Reinwasser.

Nun sind die Kammer und der Behälter in die Jahre gekommen und müssen saniert werden. Der Rundbehälter mit Kuppeldecke wurde aus Stahlbeton hergestellt. Die Wand- und Bodenflächen der Wasserkammer wurden mit einer ICOSIT Beschichtung in 3-lagigem Auftrag ausgeführt. Die Wände der Kammer und des Innendoms haben eine Fläche von 320 m², der Boden eine Fläche von 216 m². Dies erfordert bei einer Sanierung mit einer neuen Beschichtung eine aufwendige Entsorgung.
Der Rohrkeller der Anlage liegt neben dem Hochbehälter und bietet Platz für die Zulaufleitung, die Entnahmeleitung und den Übereich.
Diese sind mit verzinkten Stahlrohren ausgeführt, welche teils schon erhebliche Korrosionsmängel aufweisen. Gleichfalls ist der Treppenabgang in den Innendom/ Kanzel (Wendeltreppe mit einem Durchmesser von 2,00 m) in einem schlechten Zustand und weist starke Korrosionsschäden auf. Die Verwaltung hat sich Gedanken gemacht und drei mögliche Sanierungsvarianten ausgearbeitet und dem Gemeinderat vorgestellt.
Zu der Sanierung der Wasserkammer kommt noch die Erneuerung der hydraulischen Ausstattung wie Rohre, Zulauf, Entnahmeleitung und diverse Schieber. Die Kostenschätzung für die Erneuerung der Ausstattung liegt bei Netto 97.478,99 € und bei 166.386,56 € für die Sanierung der Wasserkammer. Somit liegen die geschätzten Gesamtnettokosten bei 263.865,55 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung vom Hochbehälter auszuschreiben und die Ergebnisse dem Gemeinderat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen!

Jagdgenossenschaft Ammertsweiler
Am 20.02.2024 fand turnusgemäß die Versammlung der Jagdgenossenschaft Ammertsweiler statt. Dabei wurde unter anderem der Beschluss über die Verwaltung der Jagdgenossenschaft gefasst. Hierbei gibt es die Möglichkeit, einen Jagdvorstand aus den Reihen der Jagdgenossen zu wählen oder aber gem. § 15 Abs. 7 JWMG die Verwaltung der Jagdgenossenschaft längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit – also 6 Jahre – dem Gemeinderat mit dessen Zustimmung zu übertragen. Ein entsprechender Beschluss wurde zuletzt bei der Versammlung der Jagdgenossen Ammertsweiler im März 2018 gefasst. Entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Mainhardt ist für Angelegenheiten der Jagd der Ortschaftsrat zuständig. Die Zustimmung muss formal aber trotzdem vom Gemeinderat erteilt werden. Der Gemeinderat hat der Übertragung einstimmig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen!

Kommunalwahlkampf 2024
Mit Blick auf die am 09. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen ist es wichtig, für den Wahlkampf im Mainhardter Wald-Boten mit dem Krieger-Verlag abgestimmte Regeln zu formulieren. Vom Gemeindetag wurden zum Schwerpunktthema Karenzzeit und Wahlwerbung im Amtsblatt ganz aktuelle Handlungsempfehlungen herausgegeben. Soweit diese auf Mainhardt übertragbar sind, finden sich diese Empfehlungen in den bereits bisher schon praktizierten Wahlkampfregeln wieder.
Es wird daher empfohlen, an diesen Regelungen auch künftig und jetzt konkret bei den in diesem Jahr stattfindenden Wahlen fest zu halten. Sie sollen dazu dienen, die für ein Amtsblatt gebotene Objektivität wahren zu können und ermöglichen es, auf entsprechende Anfragen schnell reagieren zu können.
Konkret galten bisher und in Zukunft folgende Regeln:

  • Eine Berichterstattung über Wahlveranstaltungen findet weder in Wort noch in Bild statt. Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.
  • Unter der Rubrik „Wahlveranstaltungen“ werden kostenlos Hinweise veröffentlicht, in denen unter Angabe des Ortes und des Redners auf Wahlveranstaltungen hingewiesen wird. Bilder können hierzu nicht veröffentlicht werden.
  • Werbe- und Wahlanzeigen werden im „Mainhardter Wald-Bote“ veröffentlicht. Zugelassen sind neben Anzeigen zu Wahlveranstaltungen auch Anzeigen, in denen die Bevölkerung zur Stimmabgabe für einen bestimmten Kandidaten bzw. eine bestimmte Partei direkt oder indirekt aufgefordert wird (sogenannte Unterstützungsanzeigen). In Absprache mit der Krieger-Verlag GmbH können dem „Mainhardter Wald-Bote“ auch Wahlprospekte beigelegt werden.
  • Die Anzeigen müssen von dem oder den Auftraggebern an die Krieger-Verlag GmbH entsprechend nach den jeweils gültigen Anzeigentarifen bezahlt werden. Die Anzeigen bzw. die Veranstaltungshinweise sind entwederdem Bürgermeisteramt Mainhardt elektronisch unter waldbote@mainhardt.de oder direkt an die Krieger-Verlag GmbH unter redaktion@krieger-verlag.de bis zum jeweiligen Redaktionsschluss des „Mainhardter Wald-Bote“ schriftlich einzureichen und zwar von einer legitimierten Person. Dabei ist bei Anzeigen auf jeden Fall die gewünschte Größe anzugeben sowie die Person zu benennen, an die die Rechnung vom Verlag übersandt werden soll.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen!

http://www.mainhardt.de//rathaus-buergerservice-gemeinderat/aktuelles-aus-dem-rathaus