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Gemeinde Mainhardt (Druckversion)

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 31.01.2024

Artikel vom 02.02.2024
  • Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung Hütten

Bei der Abteilungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Mainhardt, Abteilung Hütten, standen Wahlen an. Als Abteilungskommandant wurde der bisherige Abteilungskommandant Philipp Wieland wiedergewählt. Nach dem Feuerwehrgesetz bedarf die Wahl der Zustimmung des Gemeinderats. Das Gremium hat dem einstimmig zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen!
 

  • Bebauungsplan „MI-Ortseingang Hütten“ - Aufstellungsbeschluss

Der bestehende Gewerbebetrieb am Ortseingang von Hütten plant eine Erweiterung auf dem eigenen Grundstück. Da die Flächen aktuell dem Außenbereich zuzuordnen sind, ist zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. In seinen Festsetzungen orientiert sich der Entwurf an der vorhandenen Umgebungsbebauung sowie am Bedarf des Gewerbebetriebs. Der Ortschaftsrat Hütten hat in seiner Sitzung am 16.08.2023 der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans zugestimmt. Der Gemeinderat hat einstimmig die Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen!
 

  • Ergänzungssatzung „Sandäckerweg Bubenorbis“ - Auslegungsbeschluss

In seiner Sitzung am 19.04.2023 hat der Gemeinderat die Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Sandäckerweg Bubenorbis“ beschlossen um die planungsrechtliche Voraussetzung für die bauliche Weiterentwicklung in diesem Bereich zu schaffen. Inzwischen wurde das Umlegungsverfahren weiter vorangetrieben und die Erschließung des Gebiets geplant sowie die planungsrechtlichen Festsetzungen in Abstimmung auf die vorhandene Bebauung erarbeitet. Parallel wurde zur Prüfung artenschutzrechtlicher Betroffenheit eine Übersichtsbegehung durchgeführt die im Ergebnis dazu führt, dass weitere Untersuchungen und Begehung zu erfolgen haben, was aber aufgrund der dafür maßgeblichen Zeiträume erst im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgen kann. Der Gemeinderat hat einstimmig die Auslegung der Ergänzungssatzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen!
 

  • Beratung und Verabschiedung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024, sowie der Wirtschaftsplan für Wasserversorgung 2024

Die Verwaltung hat den Gemeindehaushalt und den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung in der Dezember-Sitzung eingebracht. Die Gemeinderäte haben sich nun intensiv mit dem Zahlenwerk befasst. In der Sitzung wurden zunächst ein paar Fragen beantwortet und nach einer kurzen intensiven Beratung wurde der Haushalt mit einem Volumen von 17,3 Mio. € und einem Defizit von 446.900 € einstimmig verabschiedet. Im nächsten Schritt wird der Haushalt der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen!
 

  • Beteiligungsbericht 2022

Nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wurde der Beteiligungsbericht der Gemeinde Mainhardt für das Jahr 2022 erstellt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zur Kenntnis genommen.
 

  • Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

Bei der Neufassung der Abwassersatzung am 22.11.2023 ist in § 33 ein redaktioneller Fehler unterlaufen. Versehentlich wurden die Beitragssätze nicht auf den aktuellen Stand gebracht. Die Abwassersatzung muss deshalb geändert werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen!
 

  • Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung

Bei der Neufassung der Wasserversorgungssatzung am 22.11.2023 ist in § 36 ein redaktioneller Fehler unterlaufen. Versehentlich wurde der Beitragssatz nicht auf den aktuellen Stand gebracht. Die Wasserversorgungssatzung muss deshalb geändert werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen!
 

  • Einführung eines Tax-Compliance-Management-System (TCMS)

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Wunsch geäußert, nähere Informationen zur Anwendung des §2b UStG und zu den Fallkonstellationen zu erhalten. Die Gemeinde Mainhardt ist als juristische Person des öffentlichen Rechts wie jeder Steuerpflichtige gesetzlich verpflichtet, vollständige und richtige Steuererklärungen abzugeben. Aufgrund der Komplexität im Steuerrecht kann es trotz größter Sorgfalt bei der Abgabe von Steuererklärungen zu Fehlern kommen.

Vor allem im Hinblick auf die Erweiterung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch Anwendung des § 2b UStG, bestehen eine zunehmende Anzahl von umsatzsteuerlichen Fragestellungen. Mit dem Anstieg von Sachverhalten, die der Besteuerung unterliegen, steigt das Risiko einer nicht vollständigen Steuererklärung.

Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten ist somit noch stärker als bisher in den Vordergrund zu stellen. Eine fehlerhafte, verspätete und unvollständige Abgabe von Steuererklärungen stellt für die Gemeinde Mainhardt ein finanzielles Risiko dar.

Darüber hinaus kann es strafrechtliche Konsequenzen für den Bürgermeister als gesetzlichen Vertreter, sowie für verantwortliche Beschäftigte nach sich ziehen. Dennoch können objektiv unrichtige Steuererklärungen nicht ausgeschlossen werden. Die Ursachen liegen in dem dezentralen Verwaltungsaufbau, komplexen Sachverhalten und unscharfen Abgrenzungsregelungen zwischen den steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Betätigungsbereichen der Gemeinde.

Gerade deshalb führt die Gemeinde Mainhardt ein innerbetriebliches Kontrollsystem „Tax Compliance Management System“ (TCMS) ein.

 In einem TCMS sind die Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung der steuerlichen Regeln und Pflichten, unter Einbeziehung der Organisationsstrukturen, zusammengefasst und dokumentiert, die ein rechtmäßiges Verhalten der Amtsleitungen sowie der Einrichtungen gewährleisten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zur Kenntnis genommen.
 

  • Kommunal- und Europawahlen 2024 – Besetzung des Gemeindewahlausschusses

Am 09.06.2024 finden die Kommunalwahlen (Gemeinderats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahlen) zusammen mit der Europawahl statt. Die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen sowie die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung der Wahlergebnisse ist hierbei Aufgabe des Gemeindewahlausschusses.

Der Gemeindewahlausschuss besteht gemäß § 11 Abs. 2 KomWG aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens 2 Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.

Bürgermeister Komor ist Bewerber für die Kreistagswahl und kann damit den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses nicht übernehmen. Stattdessen muss ein Vorsitzender für den Gemeindewahlausschuss gewählt werden. Diesem Ausschuss wird auch die Ermittlung und Feststellung der Briefwahlergebnisse übertragen (§ 14 Abs. 2 KomWG).

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Gemeindewahlausschuss nur mit der gesetzlichen Mindestzahl an Personen zu besetzen:

Mitglieder:                                                            Stellvertreter:

Vorsitzende:          Daniela Häfner                 Anja Schanzenbach

Beisitzer:                 Udo Kallina                       Daniela Kern

                                    Martina Auwärter           Jule Kübler

Die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses zum Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge ist für den 09.04.2024 um 15.30 Uhr geplant. Die öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge im Waldboten könnte damit fristgerecht am 25.04.2024 erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen!

http://www.mainhardt.de//rathaus-buergerservice-gemeinderat/aktuelles-aus-dem-rathaus