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Gemeinde Mainhardt (Druckversion)

Auch wenn es morgens richtig kalt ist: Automotor warm laufen lassen ist keine gute Idee!

Artikel vom 25.10.2022

In den kalten Wintermonaten erreichen uns immer wieder Beschwerden über Autofahrer, die vor dem Wegfahren ihr Auto warm laufen lassen. Das ärgert nicht nur den Nachbar, es erhöht auch den Spritverbrauch, ist schädlich für den Motor und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Studien des ADAC belegen: im Stand braucht der Motor deutlich länger, um Betriebstemperatur zu erreichen. Dafür wird eine große Menge Kraftstoff verbraucht, ohne eine Leistung zum Antrieb des Fahrzeuges abzugeben. Außerdem hat sich gezeigt, dass das Fahrzeug dabei gar nicht besonders warm wird. Nach vier Minuten Motor warm laufen lassen bei einer Außentemperatur von minus 10 Grad hat das Motoröl gerade einmal eine Temperatur von minus 7 Grad erreicht, und auch aus den Luftaustrittsdüsen im Wageninneren kommt lediglich ein laues Lüftchen mit etwa 13 Grad. Dafür wurden dann jedoch bereits etwa 0,1 Liter Benzin verbrannt.

Der ADAC warnt außerdem, dass die Warmlaufphase für den Motor besonders schädlich ist. Durch das Laufenlassen im Stand verlängert sich nicht nur diese Warmlaufphase, sondern auch die Phase mit erhöhtem Verschleiß. Das Motoröl braucht länger, bis es Betriebstemperatur erreicht, wodurch sich wiederum die Reibung im Motor erhöht.

Motor warm laufen lassen: Bußgeld droht
Alle Verkehrsteilnehmer sind dazu angehalten, jedwede unnötige Lärm- und Abgasbelästigung zu verhindern. Dies besagt § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Deshalb ist ein solches Verhalten auch als Ordnungswidrigkeit in der Verordnung gegen umweltschädliches Verhalten (PolVO) der Gemeinde Mainhardt vom 01.06.2021 verankert. Demnach handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (§ 8 i.V.m § 21 Abs. 1 Nr. 7 und § 21 Abs. 3 PolVO)

Wir weisen deshalb darauf hin: Der Motor dient in erster Linie der Fortbewegung und nicht dazu, Scheiben von Beschlag oder Frost zu befreien oder gar das Wageninnere zu erwärmen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei Lkws dagegen ist das Warmlaufenlassen des Motors oft technisch notwendig und daher nicht vermeidbar.

Wir bitten um Berücksichtigung!
Ihre Gemeindeverwaltung Mainhardt

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