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Gemeinde Mainhardt (Druckversion)

Übersicht zum Schutz der Sonn- und Feiertage im Oktober bis Dezember

Artikel vom 27.10.2023

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in der derzeit gültigen Fassung sind Sonntage und
gesetzliche Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung nach Maßgabe der gewerbe- und arbeitsrechtlichen
Vorschriften geschützt. Verboten sind an diesen Tagen alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, wenn in gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.
Treibjagden dürfen an den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen nicht abgehalten werden.

Im Oktober, November, Dezember und Januar ist folgendes zu beachten:
Reformationstag (31.10.), Allerheiligen (01.11.) und Buß-und Bettag (22.11.)
Öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in
Wirtschaftsräumen sind von 3.00 Uhr – 24.00 Uhr verboten.
Totensonntag (26.11.)
a.) Keine öffentlichen Veranstaltungen (auch öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und
geschlossenen Gesellschaften) in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;
b) keine sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren5.
Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen,
- die Verbote a) und b) beginnen um 5.00 Uhr;
c) keine Sportveranstaltungen bis 13.00 Uhr
Heiliger Abend (24.12.)
In der Nähe von Kirchen und anderen Gottesdienst dienenden Gebäuden sind in der Zeit ab 17.00 Uhr alle Handlungen zu
vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.
1.Weihnachtsfeiertag (25.12.)
Keine öffentlichen Sportveranstaltungen vor 11.00 Uhr
Silvester (31.12.)
In der Zeit von 18.00 – 21.00 Uhr sind in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden alle
Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören (z.B. das Abschießen von Knallkörpern)
Neujahr (01.01.)
In der Nähe von Kirchen und anderen Gottesdienst dienenden Gebäuden sind in der Zeit vor 11.00 Uhr alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.
Erscheinungsfest (06.01.)
In der Nähe von Kirchen und anderen Gottesdienst dienenden Gebäuden sind in der Zeit vor 11.00 Uhr alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.

http://www.mainhardt.de//rathaus-buergerservice-gemeinderat/aktuelles-aus-dem-rathaus