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Gemeinde Mainhardt (Druckversion)

Aufruf zum Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen an Straßen und Gehwegen

Artikel vom 14.11.2023

Die Gemeindeverwaltung appelliert an alle Grundstückseigentümer bzw.
Nutzungsberechtigten, ihre Hecken, Bäume und Sträucher zu überprüfen und gegebenenfalls
zurück zu schneiden (Pflegeschnitt).
Im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen müssen die
entlang der
Gehwege, Radwege und Straßen
stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, bis zum Fahrbahnrand bzw. zur hinteren Gehwegkante
zurückgeschnitten werden. Dabei dürfen auch die Straßenbeleuchtung oder vorhandene Verkehrszeichen
nicht beeinträchtigt bzw. verdeckt werden. Es müssen u.a. folgende Lichträume frei bleiben:
4,50 m über der gesamten Fahrbahn und
2,50 m über Rad- und Fußwegen.


Hier können Sie die Grafik (PDF-Datei) einsehen.


Wer dieser gesetzlichen Verpflichtung nach dem Straßengesetz nicht nachkommt, dem können die Kosten
für das Zurückschneiden oder Ausasten von der Gemeinde durch eine Ersatzvornahme auferlegt werden.
Die Gemeindeverwaltung hofft auf die Einsicht der Betroffenen und bittet dringend, die in den
Verkehrsraum hineinragenden Äste und Zweige zu entfernen. Andernfalls müssten vom Bürgermeisteramt
Zwangsmaßnahmen oder Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auch darauf hin, dass das Schnittgutmaterial von den
Eigentümern ordnungsgemäß entsorgt werden muss.
Ihre Gemeindeverwaltung Mainhardt

http://www.mainhardt.de//rathaus-buergerservice-gemeinderat/aktuelles-aus-dem-rathaus