Aufstellung des Bebauungsplanes "Bubenorbiser Feld" in Bubenorbis
Artikel vom
10.10.2023
Der Gemeinderat Mainhardt hat am 27.09.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bubenorbiser Feld" in Bubenorbis einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Kartenausschnitt kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden.
Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung eines Baugebietes mit 5 bis 6 Bauplätzen zur Eigenentwicklung des Teilortes Bubenorbis.
gez. Komor
Bürgermeister