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Gemeinde Mainhardt (Druckversion)

Das Entsorgen von Hausmüll in öffentlichen Mülleimern ist verboten!

Artikel vom 04.07.2023

Öffentlich aufgestellte Müllbehälter etwa an Spielplätzen, Haltestellen, Grünanlagen oder entlang von Wegen dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls. Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen Abfall ausgegangen.

Es ist nicht erlaubt, Hausmüll in öffentlichen Müllbehältern zu entsorgen. Dies gilt auch für Müll, der in Gewerbebetrieben anfällt. Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.

Nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Mainhardt stellt das Entsorgen von Hausmüll in einem öffentlichen Mülleimer eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldstrafe geahndet.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger dem Bürgerbüro unter Tel.: 07903/9150-23 oder 07903/9150-26 solche Vorfälle zu melden.

http://www.mainhardt.de//rathaus-buergerservice-gemeinderat/aktuelles-aus-dem-rathaus