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Gemeinde Mainhardt (Druckversion)

Ein Kaminofen ist keine "Müllverbrennungsanlage"

Artikel vom 25.10.2022

Das Heizen strengen Regeln unterliegt, weiß und beachtet längst nicht jeder. Befeuert werden darf aber
ausschließlich mit trockenem und unbehandeltem Holz und Materialien, die für die Verbrennung zugelassen
sind.
Die Vorschriften darüber, was im Kaminofen verbrannt werden darf sind in der "Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen" (1.BlmSchV) festgehalten. Erlaubt sind: trockenes, naturbelassenes Holz, Holzbriketts und
Holzpellets, Braun- oder Steinkohle. Als Anzündhilfe sollte nicht unbedingt auf Papier, sondern eher auf Anzündhilfen in
biologischer Ausführung zurück gegriffen werden.
Was darf nicht in den Kaminofen?
Nicht verbrannt werden dürfen:
 feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes) Holz, Holzfaser- oder Pressplatten
 Fossile Brennstoffe
 Auch Papierbriketts oder die Verbrennung von Altpapier sind nicht erlaubt!
Bei der Abfallverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Gase und es entstehen Schäden an den Schamotte- und
Metallteilen des Kaminofens und am Schornstein. Hinzu kommt, dass es sich bei der Verbrennung unzulässiger Stoffe
nicht "nur" um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat, die auch als solche geahndet und mit hohen
Bußgeldern belegt wird.
Einfach zu merken: Wenn es stinkt und qualmt, läuft etwas verkehrt
Warum sind die Vorschriften für die Verbrennung so streng?
Die Antwort ist: zum Schutz der Gesundheit. Nicht ohne Grund sind bei professionellen Müllverbrennungsanlagen
aufwendige Rauchgasreinigungen vorgeschrieben. Bei der Verbrennung unzulässiger Substanzen werden
gesundheitsschädliche Stoffe wie Dioxine, Furane, Formaldehyd und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
frei. Diese können sogar krebserregend sein.
Wir bitten um Beachtung!
Ihre Gemeindeverwaltung Mainhardt

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