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Gemeinde Mainhardt (Druckversion)

Haben Sie Ihren PIN-Brief mit dem Sperrkennwort, PIN und PUK verlegt?

Artikel vom 20.10.2022

Fällt Ihnen die eigene, festgelegte PIN nicht mehr ein? Möchten Sie die Online-Funktion aktivieren?

Mithilfe des PIN-Rücksetzungs- und Aktivierungsdienstes können Sie, als Inhaber/innen eines Personalausweises oder einer eID-Karte die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen und einen neuen PIN-Brief bestellen. Voraussetzung hierfür ist eine Meldeanschrift in Deutschland.

Auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de können Sie einen entsprechenden PIN-Rücksetzbrief beantragen. Dieser wird auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.

Bequem und sicher können Sie sich bei Unternehmen und Behörden Mithilfe der Online-Ausweisfunktion online ausweisen. Weitere Informationen u.a. über diese Online-Ausweisfunktion erhalten Sie auf der Homepage www.personalausweisportal.de.

http://www.mainhardt.de//rathaus-buergerservice-gemeinderat/aktuelles-aus-dem-rathaus