Lärmaktionsplan: Gemeinde Mainhardt

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Lärmaktionsplan

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Lärmaktionsplan Mainhardt

Entsprechend den europarechtlichen und nationalen Vorschriften hat die Gemeinde Mainhardt die Erarbeitung eines Lärmaktionsplan beschlossen. Beauftragt wurde damit das Büro BIT Ingenieure, Öhringen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans Mainhardt wurde öffentlich ausgelegt und vom Gemeinderat beschlossen.

Den Bericht, die Anlagen und das dazugehörige Kartenmaterial finden Sie unter nachfolgenden Links:
Lärmaktionsplan Bericht Stufe 2 (PDF-Datei)

Anlagen:
Technische und rechtliche Grundlagen (PDF-Datei)
Allgemeiner Maßnahmenkatalog Anlage 2 (PDF-Datei)
Übersicht Grenzwerte (PDF-Datei)
Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Datei)

Karten:
Untersuchungsraum (PDF-Datei)
Rasterlärmkarte 24 Std. (PDF-Datei)
Rasterlärmkarte Nacht (PDF-Datei)
Gebäudelärmkarte 24 Std. (PDF-Datei)
Gebäudelärmkarte Nacht (PDF-Datei)

Darüber hinaus wurden auch Lärmberechnungen an einzelnen Gebäuden in Ammertsweiler und Hütten durchgeführt, um abzuprüfen, ob die Lärmpegel eine Aufnahme dieser Bereiche in den Lärmaktionsplan rechtfertigen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Genauso wenig wurden entlang der Bundesstraßen Werte erreicht, die straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen rechtfertigten, Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wie in benachbarten Gemeinden kann daher nicht angeordnet werden.

Stattdessen wurde zur Umsetzung der Planung zwischenzeitlich eine Vereinbarung zwischen dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Gemeinde Mainhardt über die Durchführung von passiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung abgeschlossen. Demnach ist es möglich, Eigentümer besonders vom Lärm betroffener Gebäude entlang der B14 und B39 bei der Umsetzung von Lärmsanierungen an den Gebäuden finanziell zu unterstützen.

Förderfähig sind Lärmsanierungen an Gebäuden bei denen die Auslösewerte entsprechend der „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes“ überschritten werden und die vor dem 01.04.1974 errichtet wurden. Eine erneute Förderung von Maßnahmen an Gebäuden, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt bereits bezuschusst wurden, ist nicht möglich.

Zur Ermittlung, an welchen Gebäuden in Mainhardt entlang der Bundesstraße diese Auslösewerte überschritten werden, wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart eine differenzierte schalltechnische Untersuchung durchgeführt.

Hier können Sie die Anlage des Regierungspräsidiums Stuttgart über die schalltechnische Untersuchung, Lärmsanierung an der B14 und B39 in Mainhardt (PDF-Datei) anschauen.

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