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Portal impftermin-bw.de geht am 19. September 2022 an den Start / Schnelle und einfache Buchung von Impfterminen im Herbst und Winter
Terminvergabe auch über Hotline kostenfrei möglich
Impftermine für die Corona-Schutzimpfung können in Baden-Württemberg ab dem 19. September 2022 zentral über die Website impftermin-bw.de vereinbart werden. Hausärztinnen und Hausärzte sowie weitere Impfstellen im Land stellen dort in den kommenden Wochen freie Termine ein. Ebenfalls ab dem 19. Sep-tember wird es – beispielsweise für Menschen ohne Internetzugang – auch die Möglichkeit geben, über eine Telefon-Hotline (Rufnummer: 0800 282 272 91) kostenfrei Termine zu vereinbaren.
Gegen das Coronavirus geimpft wird in Baden-Württemberg im Herbst und Win-ter vor allem in ca. 7.000 Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, in Apotheken sowie bei Zahnärztinnen und Zahnärzten. Hinzu kommen mobile Impfteams, die insbesondere in Alten- und Pflegeheimen im Einsatz sind. Impf-zentren gibt es nicht mehr. Sollten die Kapazitäten nicht ausreichen, wird das Land weitere Impfmöglichkeiten schaffen. Damit dies im Bedarfsfall schnell ge-schehen kann, gibt es in jedem Stadt- und Landkreis verpflichtend eine Impfko-ordinatorin oder einen Impfkoordinator, die durch das Land finanziert werden.
Fragen und Antworten zum Impfterminportal:
- Muss ich zwingend über die Website buchen?
Nein, Sie können sich auch weiterhin mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt direkt in Verbindung setzen, allerdings erleichtert eine Buchung über impftermin-bw.de den Prozess. Bürgerinnen und Bürger können auf einen Blick freie Termine in der Umgebung einsehen und sich gegebenenfalls auf eine Warteliste setzen las-sen. Auch für die impfenden Stellen bringt das Portal zusätzliche Erleichterung. Das Sozial- und Gesundheitsministerium appelliert deshalb an die Ärztinnen und Ärzte, das Portal ausgiebig zu nutzen und freie Termine einzutragen.
- Sehe ich bei der Buchung, welchen Impfstoff ich bekomme?
Ja. Bei der Terminvergabe über die Website wird bereits im Vorfeld der bei der Impfung verwendete Impfstoff angezeigt. Verwiesen wird zudem auf die Empfeh-lungen der Ständigen Impfkommission.
- Bekomme ich eine Terminbestätigung, wenn ich über das Portal buche?
Ja. Vorgesehen ist eine Terminbestätigung direkt nach Abschluss der Buchung. Diese erfolgt per E-Mail oder per SMS. Wer über die Hotline bucht, kann eben-falls auswählen, auf welchem Weg die Rückmeldung bzw. Bestätigung erfolgen soll.
- Kann ich Impftermine für Bekannte / andere Personen über das Portal buchen?
Ja. Es ist vorgesehen, dass das Buchungsportal es den Buchenden ermöglicht, nicht nur für sich selbst, sondern auch für Dritte einen Termin zu vereinbaren (sogenannte Partnerbuchung). Das können beispielsweise die Eltern, Großel-tern, Freunde, Nachbarn oder auch die eigenen Kinder sein.
- Wer sollte sich derzeit gegen das Coronavirus impfen lassen?
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine weitere Auffrischimpfung (vierte Impfung) unter anderem für Personen ab dem Alter von 60 Jahren. Weitere Infor-mationen unter RKI - Impfungen A - Z - STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Imp-fung.
Corona-Hotline des Gesundheitsamtes eingestellt
Landkreis. Die Corona-Hotline des Landkreises Schwäbisch Hall ist seit Freitag, 1. Juli 2022, eingestellt. Grund hierfür ist der starke Rückgang an eingehenden Anrufen. Diese können jetzt wieder über die reguläre Rufnummer des Gesundheitsamtes abgewickelt werden.
„Seit den Anfängen der Pandemie haben unsere Bürgerinnen und Bürger über unsere Corona-Hotline einen verlässlichen Ansprechpartner für allgemeine Fragen rund um das Virus gefunden“, so Landrat Gerhard Bauer. „Ich bin stolz und froh, dass wir den Menschen im Landkreis Schwäbisch Hall dieses Angebot unterbreiten konnten.“
Über ein Jahr lang wurde das Gesundheitsamt beim Betrieb der Hotline durch die Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim unterstützt. „Allen Beteiligten danke ich sehr herzlich für diesen unermüdlichen Einsatz“, unterstreicht der Landrat.
Weiterhin verfügbar ist die Corona-Hotline des Landesgesundheitsamtes von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Telefonnummer: 0711 904-39555.
Kontakt Gesundheitsamt
Schwäbisch Hall: 0791 755-6210
Crailsheim: 07951 492-5211
E-Mail: gesundheitsamt@LRASHA.de
Aktuelle Corona-Verordnung Land Baden-Württemberg
Mit nachfolgendem Link werden Sie auf die Homepage des Landes Baden-Württemberg weitergeleitet. Hier sehen Sie die aktuelle Corona-Verordnung.
Fragen und Antworten zu Quarantäne und Isolation
Das Land Baden-Württemberg hat auf folgendem Link Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Verordnung Absonderung bereit gestellt.
Abfälle von Corona-Schnelltests richtig entsorgen
Landkreis. Aktuell werden Schnelltest zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 angeboten. Dabei fallen verschiedenste Abfälle wie Abstrich-Teststäbchen, Röhrchen, Kunststoffpipetten, Testkassetten und persönliche Schutzausrüstung in Form von Schutzanzügen, Masken und Handschuhen an.
Die Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (beispielsweise verknoten) werden müssen. Spitze oder scharfe Gegenstände müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden. Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen um die Tropffreiheit zu gewährleisten. Die Müllsäcke sind dann direkt in die Restmülltonne zu geben und dürfen nicht daneben hingestellt werden. Es ist sichergestellt, dass die Abfälle direkt und ohne Umfüllen, Sortierung oder Vorbehandlung der Verbrennungsanlage zugeführt werden.
Weitere Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die mit dem Coronavirus kontaminiert sind, finden Sie auch im Internet unter„ um.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/informationen-zum-coronavirus/