Corona-Virus - Informationen der Gemeinde: Gemeinde Mainhardt

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Corona-Virus - Informationen der Gemeinde

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Corona-Hotline des Gesundheitsamtes eingestellt

Landkreis. Die Corona-Hotline des Landkreises Schwäbisch Hall ist seit Freitag, 1. Juli 2022, eingestellt. Grund hierfür ist der starke Rückgang an eingehenden Anrufen. Diese können jetzt wieder über die reguläre Rufnummer des Gesundheitsamtes abgewickelt werden.

„Seit den Anfängen der Pandemie haben unsere Bürgerinnen und Bürger über unsere Corona-Hotline einen verlässlichen Ansprechpartner für allgemeine Fragen rund um das Virus gefunden“, so Landrat Gerhard Bauer. „Ich bin stolz und froh, dass wir den Menschen im Landkreis Schwäbisch Hall dieses Angebot unterbreiten konnten.“
Über ein Jahr lang wurde das Gesundheitsamt beim Betrieb der Hotline durch die Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim unterstützt. „Allen Beteiligten danke ich sehr herzlich für diesen unermüdlichen Einsatz“, unterstreicht der Landrat.

Weiterhin verfügbar ist die Corona-Hotline des Landesgesundheitsamtes von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Telefonnummer: 0711 904-39555.

Kontakt Gesundheitsamt
Schwäbisch Hall:
0791 755-6210
Crailsheim: 07951 492-5211
E-Mail: gesundheitsamt@LRASHA.de

Aktuelle Corona-Verordnung Land Baden-Württemberg

Mit nachfolgendem Link werden Sie auf die Homepage des Landes Baden-Württemberg weitergeleitet. Hier sehen Sie die aktuelle Corona-Verordnung.

Abfälle von Corona-Schnelltests richtig entsorgen

Landkreis. Aktuell werden Schnelltest zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 angeboten. Dabei fallen verschiedenste Abfälle wie Abstrich-Teststäbchen, Röhrchen, Kunststoffpipetten, Testkassetten und persönliche Schutzausrüstung in Form von Schutzanzügen, Masken und Handschuhen an. 

Die Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (beispielsweise verknoten) werden müssen. Spitze oder scharfe Gegenstände müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden. Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen um die Tropffreiheit zu gewährleisten. Die Müllsäcke sind dann direkt in die Restmülltonne zu geben und dürfen nicht daneben hingestellt werden. Es ist sichergestellt, dass die Abfälle direkt und ohne Umfüllen, Sortierung oder Vorbehandlung der Verbrennungsanlage zugeführt werden.

Weitere Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die mit dem Coronavirus kontaminiert sind, finden Sie auch im Internet unter„ um.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/informationen-zum-coronavirus/