eBürgerdienst: Gemeinde Mainhardt

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Frühling im Mainhardter Wald
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Baugenehmigung beantragen

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Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen

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Bauvorbescheid beantragen

Mit folgendem Link können Sie den Bauvorbescheid beantragen.

Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen

Mit folgendem Link können Sie Ihr Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen.

Gewerbean-, ab- und ummeldungen

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Gewerbe bei uns auf elektronischem Wege anzuzeigen, d.h. an-, um- oder auch abzumelden. Hierzu bedarf es lediglich einer kurzen Registrierung als Benutzer des e-Bürgerdienstes Gewerbeanzeige. Mittels des daraufhin an Ihre angegebene e-Mail-Adresse gesandten Aktivierungscodes legitimieren Sie sich bitte als tatsächlich eingetragener Nutzer.

Wir bitten Sie zu beachten, dass wir auf Ihrer Gewerbeanzeige nach wie vor Ihre Unterschrift im Original (bei juristischen Personen, die der gesetzlichen Vertreter) benötigen. Es ist daher bis zur Einführung einer digitalen Signatur erforderlich, dass Sie trotz e-Bürgerdienst persönlich zum

Bürgermeisteramt Mainhardt
Bürgerbüro
Hauptstraße 1
74535 Mainhardt

kommen.

Mit diesem Link können Sie Ihr Gewerbe anmelden, abmelden oder ummelden.

Bei Fragen können Sie uns unter 07903 9150-23 erreichen.

Lesen Sie sich bitte unten stehende Informationen genau durch. Es ist beschrieben, was Sie für die jeweile Gewerbemeldung beachten und vorlegen müssen. Ihre Gewerbeanzeige ist erst erfolgreich und rechtswirksam abgeschlossen, wenn Sie bei Ihrem persönlichen Erscheinen Ihre Unterschrift geleistet haben.

Sollten Sie nach Übermittlung Ihrer elektronischen Gewerbeanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen persönlich vorgesprochen haben, wird Ihre elektronische Gewerbeanzeige bei uns gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt und der Vorgang ist von Ihnen zu wiederholen. Für abgeschlossene und somit rechtswirksame Gewerbemeldungen erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung in Papierform mit Siegel und Unterschrift zugesandt.

Gewerbeanmeldung

Die Aufnahme oder den Wechsel eines (stehenden) Gewerbes müssen Sie der Gemeinde Mainhardt, d. h. dort wo die Tätigkeit ausgeführt wird, anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle. Eine rechtzeitige Erörterung Ihres Vorhabens mit Ihrem Steuerberater ist anzuraten.

Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht drauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens.

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen. Dabei ist zu beachten, dass manche Gewerbetätigkeiten erlaubnispflichtig sind und erst ausgeübt werden dürfen, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

Die Anzeige hat sofort mit dem Beginn des Gewerbes zu erfolgen.

Anzeigepflichtige:

  • Einzelgewerbetreibende,
  • bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, GbR, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
  • bei juristischen Personen (GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. geschäftsführender Gesellschafter der GmbH)

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: neuester Handelsregisterauszug,
  • bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der gültigen Erlaubnisurkunde (z.B. Maklererlaubnis, Versicherungsvermittler, Handwerkskarte etc.)
  • bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie des Reisepasses/ Ausweises und ggf. Aufenthaltstitels

Gebühr: 15,00 Euro

Gewerbeummeldung (innerhalb der Gemeinde Mainhardt)

Eine Ummeldung eines Gewerbes ist vorzunehmen, wenn der Gegenstand des Gewerbes sich ändert, die Tätigkeit wesentlich erweitert oder wenn der Betrieb innerhalb von Mainhardt verlegt wird.

Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: 15,00 €

Gewerbeabmeldung

Bei vollständiger Aufgabe eines Gewerbes ist das Gewerbe bei der Gemeinde Mainhardt, d.h. dort wo die Tätigkeit ausgeführt wurde, abzumelden.

Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: 15,00 €

Hund abmelden

Mit folgendem Link können Sie Ihren Hund abmelden

Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen

Eine Hundesteuer-Ersatzmarke können Sie hier beantragen.

Ins Ausland abmelden

Über folgenden Link gelangen Sie zur Abmeldung ins Ausland.

Meldebescheinigung beantragen

Über folgenden Link können Sie Ihre Meldebescheinigung online beantragen.

Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen