Lebenslagen: Gemeinde Mainhardt

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Lebenslagen

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Gütesiegel und Qualitätszeichen

Beim Einkauf können Sie sich neben den allgemeinen Angaben auf Lebensmitteletiketten auch an besonderen Gütesiegeln oder Qualitätszeichen orientieren:

Die geschützten Begriffe "Bio" und "Öko"

Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sowie Abwandlungen davon, wie z.B. biologisch, ökologisch, biologischer/ökologischer Landbau, biologisch-organisch, dürfen für Produktbezeichnungen nur dann benutzt werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Anbau stammen.

Die Europäische Union hat ein gemeinsames Logo für Bioprodukte. Seit Juli 2010 sind alle verpackten biologischen Lebensmittel aus der EU damit gekennzeichnet. Bestehende nationale Siegel können aber weiter verwendet werden. Bei Lebensmitteln aus Drittstaaten ist die Verwendung freiwillig.

Andere Bezeichnungen wie beispielsweise "aus kontrolliertem Anbau", "aus alternativer Haltung", "ohne Spritzmittel" und Ähnliche sind keine Garantie, dass es sich dabei wirklich um Bio-Produkte handelt.

Das deutsche staatliche Bio-Siegel

Das staatliche deutsche Bio-Siegel ist ein verbandsunabhängiges und markenübergreifendes Erkennungszeichen für Lebensmittel und andere Produkte, die biologisch erzeugt wurden.

Biologisch erzeugt im Sinne des Bio-Siegels bedeutet u.a.:

  • Die Lebensmittel dürfen keiner Bestrahlung ausgesetzt werden.
  • Organismen dürfen nicht gentechnisch verändert werden.
  • Beim Anbau dürfen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel und kein leicht löslicher mineralischer Dünger verwendet werden.
  • Tiere dürfen nur mit ökologisch produzierten Futtermitteln gefüttert werden.

Hersteller, die das Bio-Siegel führen, werden regelmäßig kontrolliert. Dabei unterliegen alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen der Kontrolle. Auf allen Bio-Lebensmitteln finden Sie eine Kontrollnummer, über die die zuständige Kontrollstelle ermittelt werden kann. So kann auch zurückverfolgt werden, woher die Zutaten des Produkts stammen. Die Kontrollstellen selbst werden regelmäßig vom Staat überprüft.

Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg steht für nachhaltige Landwirtschaft im Einklang mit der Natur. Hochwertige und frische Lebensmittel werden von ökologisch wirtschaftenden Betrieben erzeugt und verarbeitet.

Verbandszeichen der Öko-Anbauverbände

Neben dem staatlichen Bio-Siegel tragen viele Bio-Lebensmittel auch ein Zeichen von einem der ökologischen Anbauverbände, die es in Deutschland gibt (z.B. Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Ecovin, Gäa, Naturland und Ökosiegel). Produkte mit diesen Zeichen erfüllen sowohl die Richtlinien der EU-Öko-Verordnung als auch die teilweise strengeren Richtlinien des jeweiligen Verbandes.

Qualitätszeichen Baden-Württemberg

Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg garantiert Ihnen

  • hohe Qualität aus kontrollierter Pflanzenproduktion oder Tierhaltung,
  • regelmäßige Kontrollen.

Die Qualitätskriterien liegen grundsätzlich über dem gesetzlichen Standard. Die Lizenznehmer des Zeichens sind Verbände oder berufsständische Organisationen der Ernährungsbranche. Sie schließen mit Verarbeitern und Endanbietern Zeichennutzungsverträge ab. Diese dürfen das Qualitätszeichen dann auf ihren Produkten führen.

Um die Qualität für die Verbraucher zu gewährleisten, erfolgen regelmäßig Kontrollen der Betriebe und der Produktionsabläufe sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Verarbeitung und im Endverkauf. Außerdem werden die Produkte selbst auf unerwünschte Rückstände (z.B. von Pflanzenschutzmitteln, Umweltgiften oder Tierarzneien) getestet.

Geschützte geographische Herkunftsbezeichnungen

Lebensmittel, die eine bestimmte Qualität aufweisen und auf eine bestimmte Weise hergestellt werden, die traditionell mit ihrem Herkunftsgebiet zu tun hat, können die Kennzeichnung "geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) oder "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) tragen und damit vermarktet werden.

Die "geschützte geographische Angabe" garantiert, dass mindestens ein Prozessschritt der Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung im entsprechenden Herkunftsgebiet und nach anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt.

Die "geschützte Ursprungsbezeichnung" weist darauf hin, dass sowohl die Erzeugung als auch die Verarbeitung und Herstellung in einem bestimmten geographischen Gebiet und nach anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen.

Zudem können Verarbeitungserzeugnisse als "garantiert traditionelle Spezialitäten" (g.t.S.) durch die EU geschützt und gekennzeichnet werden. Das sind Agrarerzeugnisse oder Lebensmittel, die aus traditionellen Rohstoffen hergestellt werden oder eine traditionelle Zusammensetzung haben oder eine Herstellungs- oder Verarbeitungsart, die zum traditionellen Herstellungs- beziehungsweise Verarbeitungstyp gehört, aufweisen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 13.07.2015 freigegeben.