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Ergebnisse der Trinkwasserproben
Die Trinkwasserproben wurden nach vom Landratsamt Schwäbisch Hall – Gesundheitsamt festgelegten Umfang und Anzahl entsprechend der Trinkwasserverordnung -TrinkwV 2001, in der Fassung vom 10. März 2016 von der SGS Analytics Germany GmbH, Augsburg an verschiedenen Terminen untersucht. Eine Überschreitung der festgelegten Grenzwerte bei den Untersuchungsergebnissen wurde nicht festgestellt, insbesondere ergaben sich bei den mikrobiologischen Untersuchungen keine Beanstandungen.
Dem von der Gemeinde abgegebenen Trinkwasser wird in der Trinkwasseraufbereitungsanlage Hohenstraßen Chlordioxid zur Desinfizierung zu gesetzt. Die Trinkwasserprobenentnahmen erfolgten jeweils nach der Desinfizierung.
Die Ortschaften Bubenorbis (ausgenommen Ziegelbronn) und Hütten werden vom Zweckverband Biberwasserversorgungsgruppe, Sitz Michelfeld mit Trinkwasser versorgt. Die Probennahme des Trinkwassers erfolgte im Wasserturm Bubenorbis und wurde von der AGROLAB Labor GmbH, Stuttgart untersucht. Auch diesem Wasser wird zur Desinfizierung Chlordioxid beigemischt.
Mit der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) vom 17.07.2013 wurden die Härtebereiche für Trinkwasser festgelegt. Anstatt der früher geltenden 4 Härtebereiche erfolgt die Einteilung nur noch in folgende 3 Härtebereiche:
- Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 Grad deutscher Härte)
- Härtebereich mittel: zwischen 1,5 und 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 – 14 Grad deutscher Härte)
- Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 Grad deutscher Härte)
Im gesamten Gemeindegebiet gilt der Härtebereich hart.
Der Wasserhärtebereich wird gemäß § 9 Abs. 1 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz hiermit bekannt gegeben.
Die Untersuchungsergebnisse werden gemäß § 21 Abs. 1 TrinkwV 2001 in der Fassung vom 10. März 2016 nachstehend bekannt gegeben. Die Wasserabnehmer werden hiervon unterrichtet.
Untersuchungsergebnisse
Die Untersuchungsergebnisse werden gemäß § 21 Abs. 1 TrinkwV 2001 in der Fassung vom 10.03.2016 nachstehend bekannt gegeben. Die Wasserabnehmer werden hiervon unterrichtet.
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