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Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
Die öffentliche Bekanntmachung kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 08.03.2026 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 22.03.2026
Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am
08.03.2026 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 22.03.2026
kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026
Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026 kann hier (PDF-Datei)eingesehen werden
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen sind in der zuständigen Gemeindeverwaltung zu beantragen und werden von dieser ausgestellt.
Die Beantragung eines Wahlscheines kann auf folgenden Wegen durchgeführt werden.
- per elektronischem Antrag über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- persönlich im Rathaus
- per E-Mail (wahlamt@mainhardt.de)
- postalisch
Der Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Wohnanschrift in Pfedelbach,
- ggf. Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, falls dies nicht die Meldeanschrift ist, und
- Unterschrift bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung per Fax.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag nicht telefonisch gestellt werden kann.
Für die schriftliche Antragstellung können Sie den Briefwahlantrag nutzen, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet.
Eine elektronische Antragstellung ist nur mit der Wahlbenachrichtigung möglich.
Briefwahl vor Ort
Um per Briefwahl oder am Wahltag in einem anderen Wahllokal innerhalb Ihres Wahlkreises wählen zu können, ist es notwendig einen Wahlschein zu beantragen. Die Briefwahlanträge können nur bis zum Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen sind die Laufzeiten der Post zu berücksichtigen.
Um lange Postlaufzeiten zu vermeiden, können Sie auch persönlich im Rathaus Mainhardt per Briefwahl wählen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis 18.00 Uhr, beim Rathaus Mainhardt, Hauptstraße 1 eingegangen sein.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen in den Wahllokalen nicht angenommen werden können.
Um im Rathaus direkt vor Ort und Stelle brieflich wählen zu können, müssen Sie Ihren Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis mitbringen.
Von der Briefwahl vor Ort können Sie zu folgenden Öffnungszeiten Gebrauch machen:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 7.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 16.30 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl und zur Bürgermeisterwahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung und nach § 7 Abs. 1 KomWG). Wir bieten für Sie zu den Wahlen die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage unter www.mainhadt.de an. Beim Aufruf des Links www.mainhardt.de erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post/per Amtsbotin zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlamt@mainhardt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel.: 07903/9150-26, E-Mail: wahlamt@mainhardt.de
Bitte beachten Sie: Die Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) können erst ab der KW 12 (16.-20.02.2026) zugestellt werden!!
Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Landtags- und Bürgermeisterwahl 2026
Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bürgermeisterwahl am 08.03.2026
können hier beantragt werden
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausge-liefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf-gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot inte-ressieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts Seite 5 von 6 des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an un-ter Telefon: 0761/36122
Kein Wahlkampf im „Mainhardter Wald-Bote“
Am 08.03.2026 finden die Landtagswahl und die Bürgermeisterwahl statt.
Für die Wochen vor den Wahlen gelten die mit dem Krieger-Verlag, Blaufelden abgestimmten und vom Gemeinderat beschlossenen Wahlkampfregeln:
- Eine Berichterstattung über Wahlveranstaltungen findet weder in Wort noch in Bild statt. Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.
- Unter der Rubrik „Wahlveranstaltungen“ werden kostenlos Hinweise veröffentlicht, in denen unter Angabe des Ortes und des Redners auf Wahlveranstaltungen hingewiesen wird. Bilder können hierzu nicht veröffentlicht werden.
- Werbe- und Wahlanzeigen werden im „Mainhardter Wald-Bote“ veröffentlicht. Zugelassen sind neben Anzeigen zu Wahlveranstaltungen auch Anzeigen, in denen die Bevölkerung zur Stimmabgabe für einen bestimmten Kandidaten bzw. eine bestimmte Partei direkt oder indirekt aufgefordert wird (sogenannte Unterstützungsanzeigen). In Absprache mit der Krieger-Verlag GmbH können dem „Mainhardter Wald-Bote“ auch Wahlprospekte beigelegt werden.
- Die Anzeigen müssen von dem oder den Auftraggebern an die Krieger-Verlag GmbH entsprechend nach den jeweils gültigen Anzeigentarifen bezahlt werden. Die Anzeigen bzw. die Veranstaltungshinweise sind entweder dem Bürgermeisteramt Mainhardt elektronisch unter waldbote@mainhardt.de oder direkt an die Krieger-Verlag GmbH unter redaktion@krieger-verlag.de bis zum jeweiligen Redaktionsschluss des „Mainhardter Wald-Bote“ schriftlich einzureichen und zwar von einer legitimierten Person. Dabei ist bei Anzeigen auf jeden Fall die gewünschte Größe anzugeben sowie die Person zu benennen, an die die Rechnung vom Verlag übersandt werden soll.
Gemeindeverwaltung und Krieger-Verlag GmbH hoffen, auf diese Weise die für ein Amtsblatt gebotene Objektivität wahren zu können und behalten sich vor, in eventuell aufkommenden Zweifelsfällen gemeinsam zu entscheiden.