Wahlen: Gemeinde Mainhardt

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Frühling im Mainhardter Wald
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Sommer im Mainhardter Wald
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Herbst im Mainhardter Wald
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Wahlen

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Wahlergebnisse Europa- und Kommunalwahlen 2024

Die Wahlergebnisse der Europa- und Kreistagswahl können Sie hier einsehen

Die Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2024 können Sie hier einsehen.

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die
Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des
Ortschaftsrats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen
am 09.06.2024.
Die öffentliche Bekanntmachung (PDF-Datei) kann hier eingesehen werden.

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl am 09.06.2024

Die öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum
Europäischen Parlamt - Europawahl und der Wahl des Gemeinderats,
des Ortschaftsrats, der Wahl des Kreistages am 09.06.2024
können Sie hier (PDF-Datei)einsehen.

Wichtige Hinweise zur Europa- und Kommunalwahl 2024

Zur Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 bieten wir den Wahlberechtigten wieder die Beantragung eines Wahlscheines zusammen mit den Briefwahlunterlagen per Internet an. Den entsprechenden Hinweis mit Link finden Sie bis 05.06.2024, 18:00 Uhr auf der Homepage der Gemeinde Mainhardt direkt auf der Startseite unter www.mainhardt.de.

Bei Aufruf des angegebenen Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten (mit Wahlbezirk und Wählernummer), diese sind aus der Ihnen zugestellten Wahlbenachrichtigung ersichtlich. Der Verwendung von Cookies muss zugestimmt werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit mittels Smartphone den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu scannen und so direkt das vorausgefüllte Antragsformular zu öffnen. Hierfür muss nur noch das Geburtsdatum ergänzt werden.

Die Unterlagen können an Ihre Wohnanschrift oder an eine andere Versandanschrift (z.B. Urlaubsadresse) zugestellt werden.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugestellt oder können abgeholt werden.

Der letzte Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich der 2. Tag vor der Wahl bis 18.00 Uhr (Freitag, 07.06.2024).
Ausnahme: Ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter kann einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 09.06.2024, 15.00 Uhr beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 08.06.2024), 12.00 Uhr können Wahlscheine ersetzt werden, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass er den Wahlschein nicht erhalten hat. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!

Bereitschaftszeiten des Bürgerbüros für die Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Freitag, 07.06.2024 von 8.00-13.00 Uhr und von 15.00 Uhr-18.00 Uhr

Rechtzeitige Abgabe der Briefwahlunterlagen:
Besonders wichtig ist, dass nach der Durchführung der Briefwahl die Wahlbriefe rechtzeitig, spätestens am Wahlsonntag, 09.06.2024, 18.00 Uhr, beim Rathaus Mainhardt, Hauptstraße 1, 74535 Mainhardt vorliegen. Nur dann zählt die Stimme mit. Soll der Wahlbrief mit der Post befördert werden, wird den Briefwählern deshalb die möglichst frühzeitige Aufgabe des Briefes dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag nicht in den Wahllokalen abgegeben werden können. Sorgen Sie dafür, dass diese rechtzeitig beim Rathaus Mainhardt, Hauptstraße 1, 74535 Mainhardt in den Briefkasten eingeworfen werden.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Telefon: (07903)9150-26 oder per E-Mail an: wahlamt(@)mainhardt.de

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinde-und Ortschaftsrats am 09.06.2024

Die amtliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur
Wahl des Gemeinde- und Ortschaftsrats am 09.06.2024
können Sie hier (PDF-Datei)einsehen.

Europawahl 2024 – Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen

Rund 350 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind bei der Europawahl im Juni 2024 aufgerufen, über die Zusammensetzung des zehnten Europaparlaments zu entscheiden. In Deutschland findet die Wahl am 9. Juni statt.
Der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) hat vom Bundesministerium des Innern (BMI) den Auftrag erhalten, dafür zu sorgen, dass blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei an diesen Wahlen teilnehmen können.
Um dies zu gewährleisten, können alle blinden und sehbehinderten Menschen bei den Landesverbänden des DBSV eine Wahlschablone mit dazugehöriger Informations-CD anfordern. Den Mitgliedern der Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt.
In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.
Bundesweites Pilotprojekt: Informationen zu Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch
Zur Europawahl 2024 startet der DBSV ein Pilotprojekt. Ab Ende April besteht erstmals bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch zu erhalten:
 Tel.: 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei)
 www.dbsv.org/wahlen
Beide Verfahren wurden bereits erfolgreich bei Wahlen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt.
Ansprechpartner
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Rungestr. 19, 10179 Berlin Torsten Resa Tel.: 030-28 53 87-281 E-Mail: t.resa@dbsv.org
Passend zur Europawahl geht es auch im Schwerpunkt der „Sichtweisen“ im Mai um Europa und dabei vor allem um die Arbeit der Europäischen Blindenunion. Die Forderungen des DBSV zur Europawahl finden Sie unter www.dbsv.org/europawahlforderungen.html.

Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins bzw. Briefwahlunterlagen über das Internet

Zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 09.06.2024 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten schriftlich oder mündlich (eine telefonische Antragstellung ist unzulässig) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung).

Zur Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 bieten wir den Wahlberechtigten wieder die Beantragung eines Wahlscheines bzw. Briefwahlunterlagen per Internet an. Den entsprechenden Hinweis mit Link finden Sie ab sofort bis 05.06.2024, 18:00 Uhr auf der Homepage der Gemeinde Mainhardt direkt auf der Startseite unter www.mainhardt.de.

Bei Aufruf des angegebenen Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten (mit Wahlbezirk und Wählernummer), diese sind aus den Ihnen zugestellten Wahlbenachrichtigungen ersichtlich. Der Verwendung von Cookies muss zugestimmt werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit mittels Smartphone den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu scannen und so direkt das vorausgefüllte Antragsformular zu öffnen. Hierfür muss nur noch das Geburtsdatum ergänzt werden.

Die Unterlagen können an Ihre Wohnanschrift oder an eine andere Versandanschrift (z.B. Urlaubsadresse) zugestellt werden.

Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann, nach Vorlage der Stimmzettel baldmöglichst per Post zugestellt.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Telefon: (07903)9150-26 oder per E-Mail an: wahlamt(@)mainhardt.de

Kein Wahlkampf im „Mainhardter Wald-Bote“

Am 09. Juni 2024 finden die Kommunal- und Europawahl statt. Für die Wochen vor den Wahlen gelten die mit dem Krieger-Verlag, Blaufelden abgestimmten und vom Gemeinderat beschlossenen Wahlkampfregeln:

  • Eine Berichterstattung über Wahlveranstaltungen findet weder in Wort noch in Bild statt. Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.
  • Unter der Rubrik „Wahlveranstaltungen“ werden kostenlos Hinweise veröffentlicht, in denen unter Angabe des Ortes und des Redners auf Wahlveranstaltungen hingewiesen wird. Bilder können hierzu nicht veröffentlicht werden.
  • Werbe- und Wahlanzeigen werden im „Mainhardter Wald-Bote“ veröffentlicht. Zugelassen sind neben Anzeigen zu Wahlveranstaltungen auch Anzeigen, in denen die Bevölkerung zur Stimmabgabe für einen bestimmten Kandidaten bzw. eine bestimmte Partei direkt oder indirekt aufgefordert wird (sogenannte Unterstützungsanzeigen). In Absprache mit der Krieger-Verlag GmbH können dem „Mainhardter Wald-Bote“ auch Wahlprospekte beigelegt werden.
  • Die Anzeigen müssen von dem oder den Auftraggebern an die Krieger-Verlag GmbH entsprechend nach den jeweils gültigen Anzeigentarifen bezahlt werden. Die Anzeigen bzw. die Veranstaltungshinweise sind entweder dem Bürgermeisteramt Mainhardt elektronisch unter waldbote@mainhardt.de oder direkt an die Krieger-Verlag GmbH unter redaktion@krieger-verlag.de bis zum jeweiligen Redaktionsschluss des „Mainhardter Wald-Bote“ schriftlich einzureichen und zwar von einer legitimierten Person. Dabei ist bei Anzeigen auf jeden Fall die gewünschte Größe anzugeben sowie die Person zu benennen, an die die Rechnung vom Verlag übersandt werden soll.

Gemeindeverwaltung und Krieger-Verlag GmbH hoffen, auf diese Weise die für ein Amtsblatt gebotene Objektivität wahren zu können und behalten sich vor, in eventuell aufkommenden Zweifelsfällen gemeinsam zu entscheiden.

Europawahl 2024: Unionsbürgerinnen und -bürger auch in Deutschland wahlberechtigt

Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, können an der Europawahl am 9. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland auch die hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger der anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger) teilnehmen.

Seit der Europawahl 1994 können wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger das aktive Wahlrecht entweder im Land, in dem ihr Wohnsitz liegt, oder im Herkunftsland ausüben. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Unionsbürgerinnen und -bürger, die an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein. Für Unionsbürgerinnen und -bürger, die bereits bei der Europawahl 2019 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, erfolgt diese Eintragung für die Europawahl 2024 automatisch. Sie erhalten bis zum 19. Mai 2024 ihre Wahlbenachrichtigung. Alle anderen Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland an der Europawahl 2024 teilnehmen wollen, müssen bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies betrifft auch Unionsbürgerinnen und -bürger, die in der Zwischenzeit ins Ausland verzogen waren und jetzt wieder in Deutschland wohnen, oder die auf Antrag aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden sind. In Zweifelsfällen erteilt die Gemeindebehörde des Wohnortes weitere Auskünfte.

Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland und dem Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) im Bereich Europawahl 2024 → Informationen für Wählende → Unionsbürgerinnen und -bürger abrufbar. Die Antragsformulare sind auch bei den Wahlämtern der Gemeinden erhältlich.

Unionsbürgerinnen und -bürger, die Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten ihres Herkunftslandes für das Europäische Parlament wählen möchten, wenden sich für Ihre Stimmabgabe bitte an die zuständigen Stellen ihres Herkunftslandes. Die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte. Wer bei der letzten Europawahl 2019 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen war, muss bis zum 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde des Wohnorts in Deutschland einen Antrag stellen, aus dem Wählerverzeichnis gestrichen zu werden. Um eine doppelte Stimmabgabe in Wohnsitz- und Herkunftsland zu vermeiden, erfolgt ein Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.