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Ergebnisse der Landtagswahl 2026
Die Wahlergebnisse der Landtagswahl 2026 können Sie hier einsehen
Ergebnis der Bürgermeisterwahl 2026
Das Wahlergebnis zur Bürgermeisterwahl kann hier eingesehen werden
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 08.03.2026
Die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der
Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 08.03.2026
kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausge-liefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf-gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot inte-ressieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts Seite 5 von 6 des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an un-ter Telefon: 0761/36122
Kein Wahlkampf im „Mainhardter Wald-Bote“
Am 08.03.2026 finden die Landtagswahl und die Bürgermeisterwahl statt.
Für die Wochen vor den Wahlen gelten die mit dem Krieger-Verlag, Blaufelden abgestimmten und vom Gemeinderat beschlossenen Wahlkampfregeln:
- Eine Berichterstattung über Wahlveranstaltungen findet weder in Wort noch in Bild statt. Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.
- Unter der Rubrik „Wahlveranstaltungen“ werden kostenlos Hinweise veröffentlicht, in denen unter Angabe des Ortes und des Redners auf Wahlveranstaltungen hingewiesen wird. Bilder können hierzu nicht veröffentlicht werden.
- Werbe- und Wahlanzeigen werden im „Mainhardter Wald-Bote“ veröffentlicht. Zugelassen sind neben Anzeigen zu Wahlveranstaltungen auch Anzeigen, in denen die Bevölkerung zur Stimmabgabe für einen bestimmten Kandidaten bzw. eine bestimmte Partei direkt oder indirekt aufgefordert wird (sogenannte Unterstützungsanzeigen). In Absprache mit der Krieger-Verlag GmbH können dem „Mainhardter Wald-Bote“ auch Wahlprospekte beigelegt werden.
- Die Anzeigen müssen von dem oder den Auftraggebern an die Krieger-Verlag GmbH entsprechend nach den jeweils gültigen Anzeigentarifen bezahlt werden. Die Anzeigen bzw. die Veranstaltungshinweise sind entweder dem Bürgermeisteramt Mainhardt elektronisch unter waldbote@mainhardt.de oder direkt an die Krieger-Verlag GmbH unter redaktion@krieger-verlag.de bis zum jeweiligen Redaktionsschluss des „Mainhardter Wald-Bote“ schriftlich einzureichen und zwar von einer legitimierten Person. Dabei ist bei Anzeigen auf jeden Fall die gewünschte Größe anzugeben sowie die Person zu benennen, an die die Rechnung vom Verlag übersandt werden soll.
Gemeindeverwaltung und Krieger-Verlag GmbH hoffen, auf diese Weise die für ein Amtsblatt gebotene Objektivität wahren zu können und behalten sich vor, in eventuell aufkommenden Zweifelsfällen gemeinsam zu entscheiden.