Steuern & Gebühren: Gemeinde Mainhardt

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Steuern & Gebühren

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Kindergartengebühren ab 01.09.2023

Die neuen Kindergartengebühren ab 01.09.2023 können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.

Die Gemeindekasse informiert

Die Gemeinde teilt mit, dass am 15.02.2022 die 1. Rate der Grundsteuer
und die Gewerbesteuer-Vorauszahlung zur Zahlung fällig werden.  

    

Aktuelle Steuern- und Gebührensätze der Gemeinde

Nachstehend die Übersicht derGrund- und Gewerbesteuersätze, Hundesteuersätze, Wasser- und Abwassergebühren und die Kindergartenbeiträge. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.

Grund- & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A: 390 v. H. (Landwirtschaft) seit 01.01.2024
  • Hebesatz Grundsteuer B: 410 v. H. seit 01.01.2024
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 380 v. H. seit 01.01.2024

Das Finanzamt informiert über die neue Grundsteuererklärung

 

Wichtige Hinweise für die Grundsteuererklärung

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Die Erklärung muss vollständig sein. Und es müssen die offiziellen Formulare verwendet werden - ob elektronisch oder in Papierform.

Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch abzugeben. Das geht zum Beispiel über "Mein ELSTER" (www.elster.de). Das Programm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung. Bei fehlerhaften Eingaben weist "Mein ELSTER" direkt darauf hin. Eine Hilfestellung bietet außerdem die ELSTER-Ausfüllanleitung. Diese ist auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer-bw.de, auf den Seiten der Finanzämter und direkt auf "Mein ELSTER" zu finden. Darüber hinaus gibt es auch Steuerprogramme kommerzieller Hersteller, über die ebenfalls eine Abgabe der elektronischen Grundsteuererklärung möglich ist.

In Ausnahmefällen - zum Beispiel, wenn jemand keinen Computer oder Internetzugang besitzt - kann die Erklärung schriftlich und unterschrieben in Papierform abgegeben werden. Dafür ist ein offizielles Formular zu verwenden. Einen entsprechenden Vordruck kann man beim örtlichen Finanzamt abholen. Alternativ ist es ebenso möglich, sich von Angehörigen bei der Abgabe der Erklärung helfen zu lassen und die Erklärung über deren ELSTER-Zugang zu übermitteln. Was nicht ausreicht, ist, die Daten beispielsweise auf ein einfaches Blatt Papier zu schreiben oder das Infoschreiben zurückzuschicken. In solchen Fällen gilt die Erklärung als nicht abgegeben und es folgt eine Erinnerung.

Eine Grundsteuererklärung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland einreichen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat maßgebliche Bestimmungen des bisherigen Bewertungsverfahrens als verfassungswidrig erklärt. Das zog eine bundesweite Reform der Grundsteuer nach sich: Alle Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grund-steuer A) sind folglich neu zu bewerten. Da Baden-Württemberg bei der Grund-steuer B dabei ein eigenes Modell entwickelt hat, müssen die Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zu den anderen Bundesländern die wenigsten Angaben machen.

Die neue Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 erhoben. Über die Höhe der Grundsteuer entscheiden die Kommunen maßgeblich mit, indem sie den Hebesatz festlegen. Die kommunalen Landesverbände haben sich zur Aufkommensneutralität bekannt. Neu berechnet und festgesetzt werden die Hebesätze von den Kommunen, wenn die Finanzämter die neuen Steuermessbeträge weitest-gehend erstellt und übermittelt haben. Erst 2024 wird es soweit sein.

Weitere Informationen:
Für die Grundsteuer B sind unter anderem die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert in die Erklärung einzutragen. Beide Werte können über www.grundsteuer-bw.de (Grundsteuer B) abgerufen werden. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen der Kommunen geliefert. Sollten die Bodenrichtwerte nicht bis Ende Oktober vorliegen, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer keine Nachteile befürchten. Darüber hinaus kann auch die zuständige Gemeinde über den Bodenrichtwert Auskunft geben. Die Grundstücksfläche steht außerdem im Grundbuch und im Kaufvertrag.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die zentrale Informations- und Annahmestellen des Finanzamt Schwäbisch Hall und der Außenstelle Crailsheim ausschließlich über eine vorherige Terminvereinbarung erreichbar sind. Einen Termin können Sie online unter finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_schwaebischhall oder ggf. auch telefonisch unter 0791/752-0 buchen.

Zudem können Sie sich bei Fragen zur Grundsteuerreform auch unter der Service-Nummer 07951/401-1237 an das Finanzamt wenden.

Gebührenverzeichnis

Hier (PDF-Datei)können Sie das Verwaltungsgebührenverzeichnis einsehen.

Hundesteuer

  • 1. Hund: 110,00 Euro seit 01.01.2012
  • für jeden weiteren Hund: 220,00 Euro seit 01.01.2012
  • Zwingersteuer: 165,00 Euro seit 01.01.2012

Wasser & Abwasser

  • Wassergebühr: 2,83 Euro/cbm zuzügl.  MWSt ab 01.01.2024
  • Abwasser: 3,42 Euro/cbm, ab 01.01.2024
  • Niederschlagswasser: 0,35 Euro/qm ab 01.01.2024

Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer

Hier können Sie die Allgemeinen Informationen (PDF-Datei) zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer als pdf-Datei herunterladen.

Vermietung öffentlicher Einrichtungen

Für Veranstaltungen und Feierlichkeiten können verschiedene Räumlichkeiten in der Gemeinde Mainhardt angemietet werden. Einen ersten Überblick erhalten Sie über die Gebührentabelle (PDF-Datei).

Die Miet-und Benutzungsordnung können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.

Nähere Auskünfte zur Belegung und Vermietung erteilt Frau Cornelia Scheuner im Rathaus unter 07903 9150-34 oder per E-Mail scheuner(@)mainhardt.de.